Deutsche Umwelthilfe deckt illegalen Verkauf von Elektrogeräten über Online-Plattformen Amazon, Ebay und Alibaba auf
Berlin (ots)
Viele Händler registrieren ihre Elektrogeräte beim Verkauf über Amazon, Ebay und Alibaba nicht nach gesetzlichen Vorschriften - Händler umgehen die Pflicht zur Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich ihrer Produktverantwortung - Käufer ordnungsgemäß in Verkehr gebrachter Geräte zahlen die Zeche - Verbraucher können im Schadensfall keinen Regress fordern - DUH fordert die Handelsplattformen auf, die illegalen Praktiken zu unterbinden und Verbraucher zu schützen
Der Onlinehandel boomt und mit ihm der illegale Verkauf von Elektrogeräten über entsprechende Plattformen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Recherche bei Amazon, Ebay und Alibaba durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Insgesamt hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation über 100 Elektro- und Elektronikgeräte unterschiedlicher Verkäufer ausfindig gemacht, bei denen die Produkthersteller ihre Geräte nicht gemäß dem Elektrogesetz bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR angemeldet haben. Die Händler umgehen durch eine fehlende Registrierung die Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte.
Für Händler und Kunden, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, fallen zusätzliche Kosten an. Bei nicht registrierten Elektrogeräten können Verbraucher im Schadensfall zudem keinen Regress fordern. Die DUH fordert Onlineverkaufsportale auf, illegale Angebotspraktiken für Elektrogeräte durch Vorschriften zur Veröffentlichung von Registrierungsdaten von vornherein auszuschließen.
"Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten. Selbstverständlich müssen auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehört in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Trittbrettfahrerei, das Angebot kurzlebiger Ramschware und fehlende Regressmöglichkeiten von Verbrauchern dürfen nicht zur Regel werden. Verkaufsplattformen müssen die illegalen Angebotspraktiken von vornherein unterbinden und nicht erst Handeln, wenn sie einen Hinweis erhalten", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH fordert Online-Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon oder Alibaba auf, bei jedem Elektro- oder Elektronikgerät, das von einem gewerblichen Händler verkauft wird, die EAR-Registrierungsnummer des Produkt-Herstellers abzufragen. Diese Nummer muss auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden. So wird eine Hürde für illegale Angebote geschaffen und Außenstehende haben die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Registrierung vorliegt. Auch die deutsche Adresse des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers oder dessen Bevollmächtigten muss bei jedem Produktangebot gewerblicher Händler mitveröffentlicht werden, damit Verbraucher im Schadensfall Regress fordern können. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten.
"Nach Hinweisen der DUH wurden die gemeldeten illegalen Angebote durch die Verkaufsplattform Ebay zwar beendet und die Verkäufer verwarnt, jedoch kann das keine nachhaltige Lösung sein. Handelsportale wie Amazon oder Ebay können ohne Probleme durch die Abfrage von Registrierungsnummern das Problem der illegalen Inverkehrbringung von Elektro- und Elektronikgeräten in den Griff bekommen. Das wird jedoch bislang abgelehnt, da der Profit über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt steht", kritisiert der stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Link:
DUH-Webseite zu Elektrogeräten: http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
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Philipp Sommer, stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft
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