Vor dem Berliner Dosengipfel: Trotz verzweifelter Durchhalteparolen der Büchsenlobby - Bereits über 10.000 Händler haben erklärt: Wir führen das Dosenpfand zum 1.1.2003 ein
Berlin (ots)
"Nach der Ankündigung bundesweiter Testkäufe in 4.130 Geschäften erhält die Deutsche Umwelthilfe überraschend viele positive Reaktionen von Kiosken, selbstständigen Lebensmittel- und Getränkemärkten. Wir gehen derzeit davon aus, dass - bezogen auf das Getränkevolumen - der überwiegende Teil des Einzelhandels zum 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand erheben oder EInweg auslisten wird", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführrer der Deutschen Umwelthilfe e. V.
Resch widersprach energisch der Behauptung einzelner Handelsverbände, die gestern behauptet hatten, 90 - 95 % der Geschäfte würden das Dosenpfand nicht einführen. "Selbst Vorstandsmitglieder von Handelsketten mit mehreren hundert Ladengeschäften haben bei der Deutschen Umwelthilfe angerufen und erklärt, EInweg massiv auszulisten und die verbliebenen Getränkedosen und EInwegflaschen ab dem 1.1.2003 nur noch bepfandet abzugeben."
Viele Händler beklagen sich bei der Deutschen Umwelthilfe über die schlechte Informationspolitik ihrer Firmenzentralen und sowie ihrer Handelsverbände. "Das ganze Jahr über wurden wir mit Durchhalteparolen davon abgehalten, uns auf das Pfand vorzubereiten. Jetzt kommt das Pfand und wir erhalten keine Informationen, wie wir es umsetzen sollen", so die Klage vieler Händler. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher begonnen, auf ihrer Homepage Informationen über die gesetzliche Regelung, Abgrenzung der bepfandeten zu unbepfandeten Getränken und Beispiele für kurzfristig realisierbare Pfandlösungen zu veröffentlichen. "Wir leisen damit die Beratungsarbeit, die die Handelsverbände ihren Unternehmen gegenüber verweigern."
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. bietet jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, selbst zur schnellen Umsetzung des Dosenpfandes beizutragen. Unter der Internet-Adresse www.duh.de kann eine Anleitung zum Testkauf sowie ein einfach auszufüllendes Formular heruntergeladen werden. Die Bundesländer haben zwischenzeitlich erklärt, die eingehenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu verfolgen und auch eigene Kontrollen ab Anfang Januar durchzuführen. Der Verstoß gegen diese Umweltverordnung wird mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet.
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Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel.: 07732 9995 0 Mobil: 0171 3649170 Fax: 07732 9995 77 Email: jresch@t-online.de
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