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Verkehrsminister Scheuer unterstehendes Kraftfahrt-Bundesamt verweigert Deutscher Umwelthilfe trotz rechtskräftigem Urteil Zugang zur vollständigen VW-Dieselgate-Akte: DUH beantragt Zwangsvollstreckung

Berlin (ots)

  • Seit nunmehr fünf Jahren wird der DUH die umfassende Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen Volkswagen und dem Kraftfahrt-Bundesamt verweigert
  • Gericht hatte Kraftfahrt-Bundesamt rechtskräftig verurteilt, der DUH Akteneinsicht in die knapp 600 Seiten umfassenden, bisher fast durchgehend geschwärzten Dokumente zu gewähren
  • Kraftfahrt-Bundesamt legte DUH eine nicht chronologische, teilweise geschwärzte Akte vor, in der entscheidende Dokumente fehlten
  • DUH hat bei Gericht Vollstreckungsantrag eingereicht, um vollständige Einsicht in Unterlagen des Dieselabgas-Skandals zu erlangen, die Millionen von VW-Dieselgate-Opfern die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber VW entscheidend erleichtern würden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gestern im Rechtsstreit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Akteneinsicht im Kontext des Dieselskandals einen Vollstreckungsantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Hintergrund ist, dass die Behörde trotz eines rechtskräftigen Urteils die Akten nur unvollständig zur Verfügung stellte.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Kopien hätte man aber, so das KBA, selbst bei entsprechender Bezahlung nur von allenfalls 20 bis 30 Seiten erhalten. Gänzlich untersagt wurde das Fotografieren der in Kopie vorgelegten Behördenunterlagen, was durch Aufsichtspersonen kontrolliert wurde. Das KBA untersteht als Fachbehörde dem Bundesministerium für Verkehr.

"Erneut tritt das Kraftfahrt-Bundesamt als Interessensvertreter eines des organisierten Betruges überführten Automobilkonzerns auf. Seit fünf Jahren verweigern die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wie zuvor Alexander Dobrindt Millionen betrogenen VW-Diesel-Käufern die Einsicht in die entscheidenden Dokumente aus den ersten Wochen des Dieselgate-Skandals. Wenn es um Industrielobbyismus geht, lässt sich der CSU-Bundesminister Scheuer von keinem anderen Kabinettsmitglied überholen. Erfreulicherweise leben wir in einem Rechtsstaat und sind daher zuversichtlich, im Rahmen der Zwangsvollstreckung endlich die für die betrogenen VW-Kunden notwendigen Unterlagen ungeschwärzt zu erhalten", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bei dem Verfahren geht es um Einsicht in diejenigen Unterlagen, die mit dem Rückruf von VW-Dieselfahrzeugmodellen im Zusammenhang stehen und in der Zeit vom 18. September bis zum 15. Oktober 2015 erstellt wurden. Aufgrund eines Widerspruchs von VW wurden die Akten fast vollständig geschwärzt. Daraufhin klagte die DUH erfolgreich auf Einsicht in die ungeschwärzte Dieselgate-Akte - nur personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gleichwohl klagte das KBA auf Zulassung der Berufung. Doch auch dieses Verfahren verlor die VW nahestehende Bundesbehörde. Nach Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung war das Urteil vom 20. April 2018 im Oktober 2020 rechtskräftig geworden. Damit besteht nun der Akteneinsichtsanspruch endgültig.

"Ich bin einigermaßen fassungslos, dass eine Bundesoberbehörde versucht, uns mit plumpen Tricks hinters Licht zu führen. Allein die Weigerung, auf unsere Kosten Kopien in gewünschtem Umfang zu erstellen, ist rechtswidrig. Aus dem Vergleich der uns vorliegenden, im Wesentlichen geschwärzten Akte, und der mir vorgelegten Akte ergab sich außerdem, dass ein relevanter Teil des E-Mailverkehrs des KBA aus dieser Zeit in der mir vorgelegten Akte fehlte", so Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren anwaltlich vertritt.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals vor fünf Jahren die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate Akten eingefordert, was der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt und das Kraftfahrt-Bundesamt verweigerten. Tatsächlich übersandte das Amt eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte. Die DUH präsentierte unter anderem in der "heute-show" die durchgehend geschwärzte Akte als Beispiel der angeblichen Transparenzoffensive der Volkswagen AG und des KBA.

In der Folge erhob die DUH Klage auf "Entschwärzung" und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben. Das VG Schleswig entschied im April 2018 im Sinne der DUH, jedoch stellten das beklagte Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit dem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des OVG Schleswig wird dieser Antrag abschließend abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Mit Urteil des VG Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu verurteilt worden, der DUH in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs Akteneinsicht zu gewähren. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das Kraftfahrt-Bundesamt macht seine rechtliche Bewertung deutlich.

Diese Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189, um die es bei diesen Akten geht, wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen besonders in der kommenden kalten Jahreszeit für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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