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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Keine Stellnetze im Schweinswalschutzgebiet vor Sylt!

Kiel (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von: Naturschutzbund
   Schleswig-Holstein (NABU-SH, Neumünster) 
   Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD, München) 
   Deutsche Umwelthilfe (DUH, Radolfzell)
DUH, GRD und NABU-SH haben den zuständigen Minister für Umwelt,
Natur und Landwirtschaft aus Schleswig-Holstein, Klaus Müller,
aufgefordert, Stellnetze jeglicher Höhe aus dem
Schweinswalschutzgebiet vor Sylt zu verbannen: "Ein Schutzgebiet, in
dem Schweinswale ganz legal als Beifang getötet werden dürfen, ist
eine Farce und eine Blamage für Deutschland von internationaler
Tragweite". Das zuständige Ministerium in Kiel stützt die
Pro-Stellnetz-Gesetzesvorlage auf eine dänische Studie. Diese Studie
hat zwar zum Ergebnis, dass in den untersuchten Seezungennetzen kein
Beifang beobachtet wurde, während Wissenschaftler in den höheren
Schollennetzen 21 tote Wale zählten. Allerdings weisen die Forscher
ausdrücklich darauf hin, dass die Netz-Höhe nicht unbedingt
ausschlaggebend dafür war, ob Schweinswale mitgefangen wurden oder
nicht. Die untersuchten Schollen- und Seezungennetze unterschieden
sich noch in wesentlichen anderen Merkmalen wie Maschenweite,
Jahreszeit, Ort und Stellzeit. "Somit verbietet sich allein aus
wissenschaftlichen Gründen ein direkter Vergleich dieser Netze, wenn
man nur den Faktor Netzhöhe betrachtet", argumentieren die
Naturschutzverbände.
Ausgerechnet im einzigen europäischen Schutzgebiet speziell für
Schweinswale, das 1999 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer vor Sylt eingerichtet wurde, soll auch in Zukunft mit
Grundstellnetzen gefischt werden dürfen. Diese Art von Netzen ist
verantwortlich für den Beifang-Tod von jährlich sechs- bis
achttausend Schweinswalen in der Nordsee, vor allem in Dänemark und
England. Eine derzeit erarbeitete Anpassung der
Küstenfischereiordnung des Landes Schleswig-Holstein böte zwar die
einmalige Chance, die für die Schweinswale tödlichen Fanggeräte
wenigstens aus dem Walschutzgebiet zu verbannen, ein aktueller
Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass Stellnetze bis zu einer Höhe von
1,30 m (bei gestreckter Masche) erlaubt bleiben, weil diese angeblich
harmlos seien. Außerhalb des Schutzgebietes, aber immer noch im
Nationalpark, dürfen natürlich weiterhin höhere Netze gestellt
werden.
Ein aktueller Bericht der Bundesforschungsanstalt für Fischerei
zeigt dann auch, dass entgegen den Annahmen des
schleswig-holsteinischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums
sogar in der deutschen Seezungenfischerei in 40 cm hohen Netzen
mindestens zwei Schweinswale mitgefangen wurden. Eigentlich sollte es
eine Selbstverständlichkeit sein, dass aus dem Schutzgebiet sämtliche
Netze verbannt werden. Auch über Höhenbeschränkungen von Stellnetzen
und andere Maßnahmen außerhalb des Schutzgebietes sollte nach Ansicht
der Naturschützer dringend nachgedacht werden. Interessanterweise
heißt es in einer Veröffentlichung des zuständigen Umweltministeriums
aus 2001: "Eine optimale naturschutzfachliche Regelung muss
beinhalten: ein Verbot von Treibnetz- und Stellnetzfischerei
jeglicher Art (dies betrifft dann sowohl die Industriefischerei als
auch die Fischerei auf Speisefische) und das Verbot der Industrie-
und Gammelfischerei mit Schleppnetzen...".
Es ist niemandem vermittelbar, dass in einem
Schweinswalschutzgebiet auch nur irgendeine Form der
Stellnetzfischerei stattfindet. Schließlich liegt es in der Natur
eines Walschutzgebietes, dass dort Wale umfassend geschützt werden
sollen. Die Naturschutzverbände wollen sich jetzt gemeinsam dafür
einsetzen, dass wenigstens das Walschutzgebiet im Nationalpark zur
stellnetzfreien Zone erklärt wird, wenn es schon nicht möglich ist,
die für Kleinwale todbringenden Fanggeräte ganz aus dem Nationalpark
zu verbannen.

Pressekontakt:

GRD: Ulrich Karlowski - Tel.: 089-74160410 - Email:
info@delphinschutz.org
NABU-SH: Ingo Ludwichowski - Email: Ingo.Ludwichowski@NABU-SH.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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