Berliner Richterspruch beseitigt letzte Hoffnung der Dosenlobby auf Aussetzung des Dosenpfandes
Bundesweiter Negativ-Rekord: Dosenlobby hat alle 12.000 bisherigen Gerichtsverfahren verloren
Berlin, Radolfzell, Düsseldorf, Limburg, Nürnberg (ots)
Die erfreulich eindeutigen Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts in den letzten vier anhängigen Eilverfahren beseitigt "letzte Hoffnungen der Dosenlobby auf Aussetzung des Dosenpfandes", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Resch wies darauf hin, dass die Kläger in den vergangenen drei Jahren einen traurigen Rekord aufgestellt haben: In einer für die Geschichte Deutschlands beispiellosen Klagewelle versuchten die Großformen des Handels unter Führung von Metro, Rewe und Tengelmann sowie großer Einwegabfüller in 12.000 Einzelklagen die Anwendung geltenden Rechts zu verhindern. Sie sind in allen Fällen gescheitert.
"Die Berliner Entscheidung ist ein massiver Hinweis für die Bundesländer, die seit einem Jahr im Bundesrat auf Eis gelegte Novelle der VerpackV nun endlich zu verabschieden", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (GFGH). In diesem Zusammenhang verwies Guder auf die 6.000 seit Einführung des Dosenpfandes neu entstandenen Arbeitsplätze im Getränkefachgroßhandel.
Roland Demleitner vom Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien: "Die heutige Entscheidung des OVG Berlin ist eine erneute eindrucksvolle Bestätigung des Dosenpfandes und schafft weitere Investitionssicherheit für die Mehrwegbranche", unterstrich Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V.. Die mittelständische Brauwirtschaft habe seit Inkrafttreten des Dosenpfandes mehr als 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und eine Investitionswelle in neue Abfüllanlagen, Mehrweggebinde und Logistik gestartet. An die Einweglobby richtete Demleitner den Appell, sich mit der gesetzlichen Situation endlich abzufinden und ihren Widerstand gegen die Pfand- und Rücknahmepflicht aufzugeben. "Das Dosenpfand wird bleiben und ist für jeden Betrieb, der auf die umweltfreundliche Mehrwegflasche setzt, eine Erfolgsstory!"
Der Klagevertreter der Mehrwegallianz, Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus Berlin: "Die Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Kommission. Sie bestätigt, dass das Vorgehen der Kommission allein politisch und emotional begründet ist. Eine rechtliche Grundlage hat es nicht. Die Kommission wäre gut beraten, das gegen Deutschland geführte Verfahren einzustellen. Andernfalls wird dies der Europäische Gerichtshof tun."
Das OVG weist alle von der Kommission vorgetragenen Argumente zu einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit zurück. Das Dosenpfand ist vollständig mit EG-Recht vereinbar. Selbst die von der Kommission kritisierten Insellösungen werden als eine zulässige Umsetzung angesehen. Ein mögliches "Versäumnis der Einrichtung adäquater Rücknahmesysteme" fällt in die Risikosphäre der die Pfandpflicht ablehnenden Unternehmen und kann nicht dem Staat zugerechnet werden.
Aktenzeichen: OVG 2 S 38.03, OVG 2 S 32.03 OVG 2 S 33.03 und OVG 2 S 34.03.
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