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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Volkswagen lenkt ein im Streit um Verbrauchskennzeichnung für neue Pkw
Deutsche Umwelthilfe forciert mit VW-Geld Kampagne zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs deutscher Neuwagen

Berlin (ots)

Im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) und der Volkswagen AG um die verordnungskonforme Kennzeichnung
des Spritverbrauchs von Neuwagen hat der Wolfsburger VW-Konzern
nachgegeben. VW hat damit erstmals zugegeben, auch noch nach der
Unterzeichnung einer von der DUH geforderten Unterlassungserklärung
im Dezember gegen die Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV) verstoßen zu haben.
Im Rahmen einer heute unterzeichneten Vereinbarung zahlt der
VW-Konzern wegen der Verstöße eine Konventionalstraße in Höhe von
20.000 EUR an die Deutsche Umwelthilfe. Gleichzeitig verpflichtete
sich das Unternehmen, die Verordnung künftig buchstabengetreu
umzusetzen, alle Neuwagen zu kennzeichnen und dabei insbesondere die
nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben nicht mehr in weißer
Schrift auf transparentem Hintergrund anzubringen, sondern in blauer
Schrift auf weißem Hintergrund. "VW ist damit einer als sicher
geltenden einstweiligen Verfügung zuvor gekommen. Der durchsichtige
Versuch einer Umgehung der Verordnung zu Lasten des Verbrauchers und
der Umwelt ist gescheitert", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der
die Deutsche Umwelthilfe e. V. in dem Verfahren vertrat.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich erleichtert
über die - wenn auch spät - erzielte Einigung: "Wir freuen uns, dass
nach DaimlerChrysler und BMW nun auch bei Volkswagen die Einsicht
gewachsen ist, dass nur die exakte Umsetzung der
Verbrauchskennzeichnung die Kunden zum Kauf verbrauchsarmer Fahrzeuge
veranlassen kann." Die Deutsche Umwelthilfe e.V. werde ihre
stichprobenartigen Besuche von Autohäusern und Schauräumen bei VW und
anderen deutschen und ausländischen Herstellern fortsetzen, damit
nicht wieder eine laxe Handhabung der Kennzeichnungspflicht einreiße.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. wird die von VW zu zahlende
Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 EUR unmittelbar für eine in der
vergangenen Woche gestartete Kampagne zur Einführung verbindlicher
Kraftstoffverbrauchshöchstwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in
Deutschland einsetzen. Mit dem Vorschlag, der auf einen
gewichtsabhängigen CO2-Grenzwert für alle Neuwagen hinausläuft,
erhofft sich die DUH einen starken Impuls für die in jüngster Zeit
abgeflauten Klimaschutzanstrengungen in Deutschland. Ähnliche
gesetzliche Bestimmungen zum Kraftstoff-Maximalverbrauch für neu
zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge waren in Japan und auf dem
weltweit wichtigsten Zukunftsmarkt China in jüngster Zeit
verabschiedet worden.
Insbesondere Volkswagen hat erhebliche Schwierigkeiten, die in
China ab 2008 gültigen Grenzwerte mit seinen derzeit im Reich der
Mitte angebotenen Fahrzeugen einzuhalten. "Die von der DUH
vorgeschlagenen CO2-Grenzwerte von Neuwagen würden nicht nur die
Umwelt und die Geldbeutel der Autofahrer schonen. Sie sichern auch
die Exportfähigkeit der deutschen Hersteller. Die DUH leistet auf
diese Weise mit VW-Geld Entwicklungshilfe auch für den Wolfsburger
Autobauer", so Resch.
Hintergrundinformationen zur DUH-Kampagne für
Kraftstoffverbrauchshöchstwerte können Sie unter www.duh.de
herunterladen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell (www.duh.de),
Tel.: 0 77 32/ 9995-0,
Mobil: 0171/3649170,
Fax: 0 77 32/ 9995-77,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz,
Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, (www.duh.de),
Tel.: 030/ 25 89 86-15,
mobil: 0171/ 56 60 577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15,
10719 Berlin,
Tel.: 030 884728 0,
Fax: 030 884728 10,
E-Mail: klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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