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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Landgericht Koblenz und Verwaltungsgericht Hamburg bestätigen Dosenpfand
Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt erneute Urteile gegen dreisten Rechtsbruch der Einweglobby

Berlin/Koblenz (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
begrüßt die heutige Entscheidung, mit der das Landgericht Koblenz
einen vermutlich vom Dosen-Multi "Ball Packaging Europe" provozierten
vorsätzlichen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung zurückweist.
Am Standort des Dosenherstellers, im rheinland-pfälzischen
Weißenthurm, hatte ein neu eröffneter Getränkeshop ("Vamos")
Dosenbier und andere importierte Einweggetränke pfandfrei verkauft
und landesweit offensiv hierfür geworben. Gegen den öffentlich
inszenierten Rechtsbruch hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. als
klageberechtigter Verbraucherschutzverband geklagt. Die mündliche
Verhandlung fand am 25. Februar statt. Mit der heute verkündeten
Entscheidung (Az.: 1 HK.O 21/05) ist ein besonders dreister Versuch
gescheitert, das Dosenpfand durch die Hintertür zu Fall zu bringen.
"Es war erkennbare Strategie der Einweglobby, einen Flächenbrand
auszulösen und weitere Getränkeshops zum Rechtsbruch zu ermutigen",
so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
e.V. (DUH). Es sei "unglaublich, mit welcher Dreistigkeit Teile des
Handels, der Verpackungs-  und der Getränkeindustrie den Rechtsstaat
seit Jahren herausfordern und inzwischen mit lächerlichen
Guerillamethoden versuchen, wohl begründetes Umweltrecht aus den
Angeln zu heben."
DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei
Geulen & Klinger erklärte zu der Entscheidung des Landgerichts
Koblenz: "Das Landgericht Koblenz hat mit seiner Entscheidung den
Versuch des pfandfreien Verkaufs von Importware aus anderen Ländern
der EU unmissverständlich unterbunden. In Weissenthurm wurde bewusst
gegen die Pflichtpfandvorschriften verstoßen und argumentiert, diese
gelten seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
vom 14. Dezember 2004 nicht mehr". Dem Verkäufer wird mit der
Entscheidung gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu
250.000,00 Euro bzw. Ordnungshaft untersagt, weiterhin seine Dosen
pfandfrei zu vertreiben. Das Gericht stellt klar, dass die
Pfandpflicht gilt und zwingend zu beachten ist. Klinger: "Der Versuch
der Pfandgegner Chaos zu schüren, wo längst kein Chaos mehr ist, ist
gescheitert. Jeder der Ähnliches vorhat, muss mit harten rechtlichen
Konsequenzen rechnen."
Die Deutsche Umwelthilfe will nun bei der zuständigen
Ordnungsbehörde beantragen, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld
von 50.000,00 Euro festzusetzen. Außerdem werde die Umwelthilfe in
einem weiteren Verfahren die Abschöpfung des gesamten mit der
Pfandfreiheit erzielten Unternehmensgewinns verlangen. Sollte trotz
der Entscheidung weiterhin pfandfrei verkauft werden, soll darüber
hinaus ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft
gegen den Geschäftsführer verhängt werden.
Parallel zu der Koblenzer Entscheidung unterlag auch das
österreichische Unternehmen Radlberger vor dem Verwaltungsgericht
Hamburg. Die Klage des Getränkeherstellers gegen das deutsche
Dosenpfand wurde als unzulässig abgewiesen. Wichtig ist diese
Entscheidung, weil Radlberger das Unternehmen ist, das auch in einem
Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt
hatte. Dieses Gericht hatte die Entscheidung des EuGH vom 14.
Dezember 2004 eingeholt. Übernimmt das Verwaltungsgericht Stuttgart
nun die Rechtsauffassung der Hamburger Richter, käme es auch dort
nicht mehr auf das EU-Gemeinschaftsrecht an, da dann auch dieses
Verfahren unzulässig wäre.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell (www.duh.de), Tel.: 0 77 32/ 9995-0, Mobil.: 0171/
3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, (www.duh.de),Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60
577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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