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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Feinstaub: Machtkampf zwischen Politik und Wirtschaft

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission, die Feinstaubrichtlinie zu
lockern, hofft die Deutsche Umwelthilfe auf das Europa-Parlament -
Erfolge bei der Luftreinhaltung dürfen nicht aufs Spiel gesetzt
werden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt vor "Brüsseler
Springprozession"
Berlin, 22. September 2005: "Dieser neuerliche Angriff auf die
europäische Luftreinhaltepolitik kommt weder überraschend noch wird
er erfolgreich sein", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Einmal mehr instrumentalisiert die
Automobilindustrie Politiker zur Durchsetzung ihrer Ziele.
Angekündigt wurde diese Initiative in einem Interview in der
Illustrierten STERN im August durch Bernd Pischetsrieder,
Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und gelegentlich Präsident
des Europäischen Automobilverbandes ACEA.
Die DUH ist zuversichtlich, dass dieser Versuch scheitern wird, an
der Substanz der EU-Richtlinie zur Entlastung der Ballungszentren von
gefährlichem Feinstaub zu rütteln. So forderte die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) das Europäische Parlament auf, der Lockerung
der Schutzbestimmungen der so genannten Feinstaub-Richtlinie nicht
zuzustimmen. Diese legt seit Jahresbeginn 2005 europaweit
verbindliche Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen fest. "Die EU-
Kommission sollte sich hüten, mit missverständlichen
Lockerungsübungen den Kommunen in die Parade zu fahren, die
inzwischen ernsthafte Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürger bis hin zu
gezielten Fahrverboten für Diesel-Stinker eingeleitet haben. Eine
Brüsseler Springprozession nach dem Muster ‚zwei Schritte vor, einen
zurück’, darf es nicht geben. Der Druck auf die Politik darf nicht
nachlassen."
Resch betonte, dass der Vorschlag der Kommission sowohl den EU-
Ministerrat als auch das Europa-Parlament passieren müsse. Das sei
jedoch nicht wahrscheinlich. Bis dahin gebe es eine klare Rechtslage
mit einer gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und einer gültigen
deutschen Umsetzung. Auf dieser Basis müssten die Kommunen weiter
handeln.
Die DUH kündigte an, die Einhaltung der rechtsverbindlichen
Grenzwerte wie in der Vergangenheit vor den Gerichten weiter
einzufordern, sofern einzelne Kommunen sich weigerten, die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die DUH erinnerte daran, dass in
allen bisherigen Klageverfahren die unmittelbare Gültigkeit der
Feinstaubrichtlinie und   die Pflicht für Länder und Kommunen
bestätigt wurde. Ab Oktober rechnet die DUH mit einer jahreszeitlich
bedingten Zunahme von Wetterlagen, die zu besonders hohen
Belastungen mit verkehrsbedingtem Feinstaub führen. In den besonders
belasteten Städten müssten die Bürger daher bereits ab diesem Winter
mit einer Ausdehnung von Fahrverboten und anderen verkehrslenkenden
Maßnahmen rechnen, wie sie beispielsweise in Düsseldorf mit Erfolg
praktiziert werden.
Resch: "Rechtlich befinden wir uns auf festem Grund. Aber es wäre
politisch fatal, wenn der Kommissionsvorschlag von Politikern auf
allen Ebenen als Signal missverstanden würde, sie könnten nun in
ihrem Bemühen um die Entlastung der Innenstädte nachlassen."
Nach massiven Grenzwertüberschreitungen in rund 70 deutschen
Städten hatten in den vergangenen Monaten zahlreiche Kommunen
Maßnahmepläne bis hin zu Fahrverboten für ungefilterte
Dieselfahrzeuge verabschiedet und in einigen Städten, wie z.B. in
Düsseldorf, damit auch erste Erfolge bei der Luftreinhaltung erzielt.
Resch sagte, er habe keine Einwände gegen eine Regelung, die
Feinstäube natürlichen Ursprungs anders bewerte als solche aus dem
Straßenverkehr oder anderen menschengemachten Quellen. Natürliche
Feinstäube seien in der Regel weniger oder gar nicht
gesundheitsgefährdend. Allerdings müssten die Kommunen auch nach dem
derzeit diskutierten Vorschlag der EU-Kommission nachweisen, dass sie
"alles unternommen haben, um die hausgemachte Belastung in den Griff
zu kriegen, bevor sie einen entsprechenden Antrag auf
Fristverlängerung stellen können".
Resch warnte die Autoindustrie davor, ihre Lobbyarbeit gegen die
Feinstaubrichtlinie in Brüssel und Berlin fortzusetzen. Der DUH-
Bundesgeschäftsführer: "Die Hersteller sollten sich auf ihre
Hausaufgaben konzentrieren und endlich flächendeckend Partikelfilter
serienmäßig in alle Dieselfahrzeuge einbauen." Nach wie vor weigert
sich DaimlerChrysler, für seine Marken Smart und Chrysler geregelte
Partikelfilter anzubieten, bei Volkswagen, Skoda und Seat werden nach
wie vor über 90 Prozent der Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter
ausgeliefert.
Nach einer im Frühjahr bekannt gewordenen EU-Untersuchung sterben
allein in Deutschland jährlich 65.000 Menschen vorzeitig an den
winzigen Partikeln. Sie werden vor allem an den großen Verkehrsadern
zu einem großen Teil vom Verkehr verursacht. Andere Ursachen sind der
private Hausbrand, Bautätigkeiten, die Industrie und natürliche
Quellen wie Salzpartikel in Meernähe oder Staub von sandigen Böden.
Für Rückfragen:
Dr. Gerd Rosenkranz, Politischer Leiter, Deutsche Umwelthilfe e.V. 
(DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-15, Fax.: 
030/258986-19, Mobil: 0171/5660577,  rosenkranz@duh.de, www.duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V. 
(DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171/3649170,  
resch@duh.de, www.duh.de

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