Elektro-Gesetz: Mit dem Ende der Registrierungsfrist rückt die Umsetzung näher
Berlin (ots)
Zum Stichtag 24. März 2006 gehören Elektro-Altgeräte auf die Sammelstelle statt auf den Müll
23.11.2005: Heute endet eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des neuen Elektro-Gesetzes. Geräte-Hersteller müssen ihre Produkte beim Elektro-Altgeräteregister (EAR) eintragen lassen. Am Lebensende der Geräte müssen die Hersteller für die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung sorgen.
Das neue Elektro-Gesetz weist den Herstellern der von dem Gesetz erfassten Geräte die Produktverantwortung zu. "Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer ressourcen- und umweltschonenden Wirtschaftsweise", sagt Eva Leonhardt, Expertin für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Die Verwertung von Elektrogeräten ist allerdings keine leichte Übung." Denn insgesamt zehn unterschiedliche Gerätekategorien werden künftig in fünf verschiedenen Containern auf kommunalen Sammelstellen kostenlos zurückgenommen. Funktioniert das System wie geplant, werden die gesammelten Altgeräte nach einer sorgfältigen Aufbereitung in mehr als 20 verschiedene Fraktionen getrennt. "Die Produktverantwortung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Sie soll die Hersteller veranlassen, schon bei der Gestaltung ihrer Produkte eine möglichst weitgehende und kostengünstige Verwertung mitzudenken", so Leonhardt.
Aus Sicht der DUH sollte die Sammlung - wo immer möglich - regional erfolgen. In vielen Städten und Gemeinden werden ausrangierte Elektrogeräte schon länger gesammelt, mit der im Elektro-Gesetz eingeführten Herstellerverantwortung verändern sich jedoch die Zuständigkeiten. Bisher wurden nur etwa zehn Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten getrennt erfasst. Das Elektro-Gesetz soll diese Bilanz wesentlich verbessern. Insbesondere mit dem Recycling der in den Geräten enthaltenen Metalle können etwa 60 Prozent primärer Rohstoffe eingespart werden. Außerdem wird der Restmüll ("Graue Tonne") mit Einführung des Gesetzes von Schwermetallen und schadstoffhaltigen Flammschutzmitteln erheblich entlastet.
Ab dem 24. März 2006 sind dann insbesondere die Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt. Mit diesem Stichtag ist der Restmüll als Elektrogerätegrab endgültig tabu. Alle ausrangierten Elektrogeräte und Leuchtstoffröhren gehören dann in eine getrennte Sammlung. Die Umstellung gelingt am besten, wenn die örtlichen Entsorgungsträger - aber auch Hersteller und Händler - alles tun, um die Verbraucher in der verbleibenden Zeit über die neuen Regelungen zu informieren. Sie alle sind in der Pflicht. Die Deutsche Umwelthilfe leistet Hilfestellung - mit einem kostenlosen Informationsangebot aus Texten, Bildern und Flyer-Vorlagen. Das steht ab sofort auf der Internetseite www.green-electronics.info bereit. Das Material eignet sich zur Gestaltung von eigenen Flyern, Info-Blättern, Broschüren und Internet-Seiten.
"Der Nutzen des Elektro-Gesetzes für die Umwelt steht und fällt mit dem Engagement der Verbraucher und Verbraucherinnen", betont Leonhardt. "Die DUH möchte mit der Informationskampagne "Green Electronics" Verbrauchern helfen zu verstehen, warum die Verwertung der Altgeräte Sinn macht und sie so zur Rückgabe ausrangierter Geräte motivieren. Wir hoffen, dass möglichst viele Städte und Gemeinden, Händler und Hersteller die Texte und Bilder für ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen."
Für Umwelt- und Abfallberater veranstaltet die DUH Workshops, in denen erfolgreiche Umsetzungsbeispiele aus der Praxis und Ideen für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit präsentiert werden. Eine Veranstaltung ist für den 27. Januar 2006 in Berlin geplant, eine weitere am 3. Februar in Göttingen. Einzelheiten werden fortlaufend auf den Internet-Seiten des Projektes veröffentlicht.
"Green Electronics" bietet darüber hinaus solchen Städten und Gemeinden eine Plattform zur Selbstdarstellung, die schon jetzt erfolgreich Elektro-Altgeräte sammeln und verwerten. "Man muss das Rad nicht jedes Mal neu erfinden", sagt Leonhardt. "Viele Kommunen haben seit langem eingespielte Systeme zur Verwertung von Elektro-Altgeräten. Darunter sind vor allem solche, die eng mit Behinderten- oder Sozialbetrieben zusammenarbeiten. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden." Kommunen und Handel sind aufgerufen, die DUH über ihre erfolgreichen Aktivitäten zu informieren. Ziel ist, gute Beispiele in regelmäßigen Abständen auf der Internetseite vorzustellen. Zum Projekt "Green Electronics" Die Deutsche Umwelthilfe begleitet mit "Green Electronics" die Umsetzung des Elektro-Gesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und vom Umweltbundesamt. Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung der restliche Abfall von Schadstoffen entlastet. Deshalb schreibt das ElektroG vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Verwertung der Altgeräte ist in dem Gesetz erstmals im Einzelnen geregelt. Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben.
In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Mit der Umsetzung des Elektro-Gesetzes wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in Neugeräten gezielt verringert.
Für Rückfragen: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19, E-Mail: leonhardt@duh.de Weitere Informationen: www.green-electronics.info
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