Ministerpräsident Wulff soll Kettensägen-Minister Sander zur Ordnung rufen
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Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe verlangt Stellungnahme des niedersächsischen Ministerpräsidenten zur "Kahlschlag-Aktion" seines FDP-Umweltministers in den Elbtalauen - Statt zu Maßnahmen zum vorsorgenden Hochwasserschutz greift Sander zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Natur
Berlin, 17. Dezember 2006: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) schriftlich aufgefordert, zu der "Kahlschlag-Aktion" seines Umweltministers Hans-Heinrich Sander in den Elbtalauen öffentlich Stellung zu nehmen. Der für Naturschutz zuständige FDP-Minister hatte Ende November unter dem Vorwand des Hochwasserschutzes eigenhändig ufernahe Weiden abgeholzt und dazu zuvor die Presse eingeladen. Unter Naturschützern hatte die ebenso demonstrative wie sinnlose Aktion Kopfschütteln und Empörung ausgelöst.
"Das niedersächsische Naturschutzrecht verpflichtet die Landesbehörden sicher zu stellen, dass die vom Landtag beschlossenen Schutzvorschriften für den Naturhaushalt eingehalten werden. Dass ein für den Naturschutz zuständiger Minister eigenhändig zur Kettensäge greift, um gegen Recht und Gesetz die Natur zu zerstören, ist ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Öffentlichkeit erwartet eine klare und unmissverständliche Stellungnahme des Ministerpräsidenten", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Sanders Kahlschlag-Aktion war erfolgt, nachdem eine entsprechende Aufforderung der ihm unterstellten unteren Wasserbehörde im Landkreis Lüchow-Dannenberg an rund 300 Eigentümer, elbnahe Grundstücke von so genanntem Auengehölz zu befreien, praktisch ohne Resonanz geblieben war. Nach einem entsprechenden Erlass des Umweltministeriums sollen auf insgesamt etwa 25 Kilometer Elbufer die Weichholzauen weitgehend verschwinden. Tituliert wird dieser Brachial-Eingriff als angebliche Hochwasserschutzmaßnahme.
Das Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" verbietet in der Kernzone C ausdrücklich alle Handlungen, die den Gebietsteil oder auch nur einzelne Bestandteile zerstören. Weder gab es Freistellungen oder Ausnahme-Tatbestände, noch hätte es sie geben können, wenn der Minister sie zuvor beantragt hätte. Denn die angeblich durch Weiden und Pappeln erhöhte Hochwassergefahr war von Wissenschaftlern des Instituts für Wasser- und Gewässerentwicklung der Universität Karlsruhe auf Veranlassung der DUH bereits im vergangenen Frühjahr überprüft und für "nicht haltbar" erklärt worden.
"Die Aktion von Minister Sander erfüllt mithin den Tatbestand einer mit einer Geldbuße bis zu EUR 50.000 zu ahndenden Ordnungswidrigkeit", heißt es in dem DUH-Schreiben an de Ministerpräsidenten. "Allerdings untersteht die für die Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständige untere Naturschutzbehörde der Fachaufsicht durch den Umweltminister. Realistischerweise wird die Behörde deshalb kaum gegen den ´eigenen´ Minister vorgehen", sagte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht der DUH. "Der Umweltminister stellt sich über das Gesetz und weit und breit ist niemand, der ihn daran hindern könnte - außer dem Ministerpräsidenten. Deshalb ist unsere Aufforderung an Herrn Wulff mehr als ein Appell. Wir verlangen etwas Selbstverständliches, nämlich dass die Mitglieder seiner Regierung die vom niedersächsischen Landtag verabschiedeten Gesetze einhalten."
Das Schreiben der DUH an Ministerpräsident Wulff ist dieser Pressemitteilung als pdf-Datei angehängt.
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Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, DUH,
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