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DVB Bank SE

EANS-Hauptversammlung: DVB Bank SE
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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DVB Bank SE

Sitz: Frankfurt am Main Wertpapierkennnummer: 804 550 ISIN: DE0008045501

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2011

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 9. Juni 2011, um 10.00 Uhr in den Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE zum 31. Dezember 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

5 Beschlussfassung zum Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen

6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Vorschläge zur Beschlussfassung

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE zum 31. Dezember 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 9. März 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat am 28. März 2011 gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.dvbba nk.com/de/investor_relations/publications/financial_reports/ index.html zum Download zur Verfügung. Sie werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Verfügung stehen.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2010 beträgt 27.880.422,00 EUR. Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von 27.880.422,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird der aus dem Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallende Betrag den Gewinnrücklagen zugeführt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung zum Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen

Das HGB sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 30. Juni 2006 von dieser Möglichkeit für fünf Jahre Gebrauch gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Ansicht, dass eine Veröffentlichung der Individualbezüge der Vorstandsmitglieder unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Von einer Offenlegung der individuellen Vorstandvergütung soll aus Gründen der Vertraulichkeit innerhalb des Vorstandsgremiums, gegenüber dem Wettbewerb und gegenüber anderen Außenstehenden abgesehen werden. Dies steht außerdem in Übereinstimmung mit der Praxis innerhalb der DZ BANK Gruppe.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Im Jahres- und Konzernabschluss kann die Offenlegung der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben zur Vorstandsvergütung (erfolgsunabhängige wie erfolgsabhängige Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung; für den Fall der Tätigkeitsbeendigung zugesagte Leistungen; von Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagte oder im Geschäftsjahr gewährte Leistungen; Angaben zu bestimmten Bezügen, soweit im Jahres- oder Konzernabschluss für den Vorstand insgesamt angegeben) für einen Zeitraum von fünf Jahren unterbleiben. Dieser Beschluss gilt für das am 1. Januar 2011 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre, also einschließlich des zum 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahres.

? Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

§ 18 der Satzung bestimmt Geschäfte, die nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Bislang sah § 18 lit. a) der Satzung für den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen einen Schwellenwert von 250.000,00 EUR vor. Dieser soll auf 1.000.000,00 EUR angehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 18 lit. a) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"a) Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen (ausgenommen Finanzbeteiligungen), wenn im Einzelfall der Erwerbs- oder Veräußerungspreis 1.000.000,00 EUR übersteigt;"

Zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2011 bestellt.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum Abschlussprüfer für die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§ 37 w Abs. 5, § 37 y Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2011 und der Konzernzwischenabschlüsse (§ 340 i Abs. 4 HGB), die vor der Ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2012 aufgestellt werden, bestellt.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung

1 Unterlagen; Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Über die Internetseite http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/g eneral_meeting/index.html sind ab der Einberufung neben den zugänglich zu machenden Unterlagen der Inhalt der Einberufung, ein Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich, darunter Erläuterungen zu den Aktionärsrechten nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG und gegebenenfalls zugänglich zu machende Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

2 Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger sind insgesamt 46.467.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit insgesamt 46.467.370 Stimmrechten ausgegeben.

Von der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 311.159 Stück von der DVB Bank SE selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der DVB Bank SE gehalten werden, keine Stimmrechte. Die Anzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien beträgt demnach zum Zeitpunkt der Einberufung 46.156.211 Stück.

3 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 23 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 19. Mai 2011 (0.00 Uhr - sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 2. Juni 2011 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

DVB Bank SE c/o DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main c/o dwpbank Abt. WDHHV Wildunger Straße 14 60487 Frankfurt am Main Telefax: (069) 50 99 11 10 E-Mail: Hauptversammlung@dwpbank.de

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter dieser Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.

4 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Be-vollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (zum Beispiel die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch per Post an die Adresse

DVB Bank SE z. Hd. Investor Relations, Frau Elisabeth Winter Platz der Republik 6 60325 Frankfurt am Main

oder per Telefax (069 97 50 4850) übermittelt werden. Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an dvbbank-HV2011@computershare.de zu übersenden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär den Nachweis (zum Beispiel das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorlegt.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Mittwoch, 8. Juni 2011 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann unter der oben genannten Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/general_meeting/index.ht ml heruntergeladen werden.

Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein Formular befindet, dass zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche die Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.dv bbank.com/de/investor_relations/general_meeting/index.html einsehbar.

5 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

a) Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen an-teiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR (das entspricht 195.583 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erreichen dieser Mindestdauer ist der Zugang des Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung bei der Gesellschaft.

Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss ihm bis spätestens zum Ablauf des 9. Mai 2011 (24.00 Uhr) zugehen. Die Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu nutzen:

DVB Bank SE Vorstand z. Hd. Investor Relations, Frau Elisabeth Winter Platz der Republik 6 60325 Frankfurt am Main

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/gene ral_meeting/index.html bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b) Anträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

DVB Bank SE z.Hd. Investor Relations, Frau Elisabeth Winter Platz der Republik 6 60325 Frankfurt am Main Telefax: (069) 97 50 - 48 50 HV2011@dvbbank.com

Bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2011 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und im Falle von Gegenanträgen der Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dvbba nk.com/de/investor_relations/general_meeting/index.html zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

c)      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand
Aus-kunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.


d)      Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dvbbank.com/d e/investor_relations/general_meeting/index.html.

Frankfurt am Main, im März 2011 DVB Bank SE

Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Elisabeth Winter
Investor Relations
Tel: +49 (0)69-97504-329
E-Mail: elisabeth.winter@dvbbank.com

Branche: Banken
ISIN: DE0008045501
WKN: 804550
Börsen: Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

Original-Content von: DVB Bank SE, übermittelt durch news aktuell

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