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Änderung bei der Verordnung von manueller Lymphdrainage
"Die Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für eine hochwertigere, individuelle Versorgung."

Änderung bei der Verordnung von manueller Lymphdrainage / "Die Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für eine hochwertigere, individuelle Versorgung."
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Bayreuth (ots)

Seit Oktober 2024 können Ärzt:innen manuelle Lymphdrainage (MLD) bei Lip- oder Lymphödem ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen. Physiotherapeut:innen entscheiden dann selbst, ob sie 30, 45 oder 60 Minuten für die Behandlung benötigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bis dato für die Auswahl der Therapiezeit zugrunde gelegt wurden. Im Interview mit dem Medizinprodukte-Hersteller medi beantwortet Physiotherapeutin Tina Keienburg die wichtigsten Fragen zum Thema.

Liebe Frau Keienburg, weshalb hat der G-BA die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in Bezug auf die Dauer der Therapiezeit bei manueller Lymphdrainage geändert?

"Die Kommunikation zwischen Ärzt:innen und Therapeut:innen soll so vereinfacht werden. Als Therapeut:innen sehen wir unsere Patient:innen zweimal pro Woche und haben häufig eine persönlichere Ebene zu ihnen als Ärzt:innen es beim Ausstellen der Verordnung für den tatsächlichen Bedarf einschätzen können. Je nach Tagesform der Betroffenen, dem Behandlungsbereich und den Wetterbedingungen kann es ratsam sein, die Dauer der MLD zu variieren. Deshalb waren nachträgliche Änderungen und Korrekturen auf der Verordnung leider häufig notwendig. Diese zeitintensiven Abstimmungen und Rücksprachen entfallen nun und ersparen vor allem Arztpraxen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Im Oktober 2024 ist die Blankverordnung für MLD in Kraft getreten und wird seit dem 2. Dezember 2024 rahmenvertraglich umgesetzt."

Welche Informationen müssen Ärzt:innen auf der Verordnung vermerken, wenn sie auf die Zeitvorgabe verzichten?

"Unverzichtbar sind die Anzahl der Behandlungen und der ICD-10-Code, der das Stadium des Ödems klassifiziert. Die Heilmittelverordnungssoftware erkennt dann anhand der eingegebenen ICD-10-Codes, ob MLD ohne Zeitvorgabe verordnet werden kann. Fehlt die Zeit auf der Heilmittelverordnung, wissen Therapeut:innen, dass sie selbst befundabhängig über die Therapiezeit entscheiden müssen. Zudem ist es nicht mehr notwendig zu vermerken, welche Körperteile behandelt werden sollen."

Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob Sie 30, 45 oder 60 Minuten für die manuelle Lymphdrainage wählen?

"Nach der neu gefassten Heilmittel-Richtlinie ist primär das Stadium des Ödems für die Festlegung der Behandlungsdauer entscheidend - und nicht mehr nur die Anzahl der betroffenen Körperteile. Bei einem Arm oder Bein war bisher eine Teilbehandlung von 30 Minuten zulässig, unabhängig vom Volumen der Extremität. Bei zwei Körperteilen eine Großbehandlung mit 45 Minuten und bei einer Ganzbehandlung von 60 Minuten mindestens zwei Köperteile bei einem schwergradigen Lymph- oder Lipödem. Diese ursprünglich als bedarfsgerecht erachtete Systematik entspricht nicht mehr dem aktuellen medizinisch-therapeutischen Stand. Mit den neuen stadienabhängigen Zeitvorgaben haben wir einen klaren Leitfaden an der Hand, um die Behandlung von Lip- und Lymphödemen zu planen."

Welche weiteren Vorteile sehen Sie?

"Wir sind flexibler, können wesentlich individueller auf die Bedürfnisse von Patient:innen eingehen und die Therapie zeitlich dynamisch anpassen, ohne eine neue oder geänderte Verordnung von Ärzt:innen einzuholen. Damit verbessern wir die Qualität der Behandlung und erhöhen die Zufriedenheit von Patient:innen."

Gibt es aus Ihrer Sicht auch Nachteile in der Praxis?

"Zum einen müssen Physiotherapeut:innen mehr dokumentieren und beispielsweise akkurat belegen, weshalb sie 30, 45 oder 60 Minuten für eine Sitzung wählen: Was war ausschlagend für diese Entscheidung? Zum anderen ist die Terminplanung herausfordernder geworden: Wie können Therapeut:innen an einem durchgetakteten Tag flexibel auf die Bedürfnisse von Patient:innen reagieren und gegebenenfalls Termine verlängern? Aus wirtschaftlicher Sicht kann es nicht zielführend sein, beispielsweise immer das Maximum von 60 Minuten pro Patient:in zu veranschlagen, dann aber nur 30 oder 45 Minuten zu behandeln. Das ist ein monetärer Verlust, der sich schnell bemerkbar macht. Außerdem sind die meisten Praxen gut ausgelastet und Termine heiß begehrt."

Welche Möglichkeiten haben Therapeut:innen, effizient zu agieren mit dem nötigen Maß an Flexibilität?

"Ich kann mir vorstellen, nur zu bestimmten Zeiten eine flexible Behandlungsvergabe anzubieten. Eine andere Möglichkeit könnte sein, Pufferzeiten an bestimmten Tagen anzulegen, die entweder mit verlängerter Therapiedauer aufgefüllt werden oder durch kurzfristig vereinbarte Zusatztermine. Bleiben therapiefreie Intervalle, können Therapeut:innen diese gut für Dokumentation und Organisation nutzen. Aber jede neue Situation muss sich erst einmal einspielen und durch Zeit beziehungsweise Erfahrungswerte verbessert werden."

Wie ist Ihr abschließendes Resümee?

"Zusammenfassend sind die Änderungen in der Heilmittel-Richtlinie meiner Meinung nach kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßeren und patientenzentrierten Versorgung. In erster Linie erleichtert die Blankoverordnung für MLD die Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Physio-Praxen, steigert den Therapiererfolg sowie die Zufriedenheit bei Patient:innen und nimmt Therapeut:innen verstärkt in die Verantwortung. Mehr Dokumentation, Eigenverantwortung und Planung gehen in die Hände der Physiotherapeut:innen, die die Patient:innen potenziell besser kennen. Dies kann ich nur befürworten, da Patient:innen dadurch womöglich besser versorgt werden und der Beruf mehr Anerkennung erhält. Ehrlicherweise muss die Blankoverordnung für manuelle Lymphdrainage aber auch erst einmal im Praxisalltag von Ärzt:innen ankommen."

Liebe Frau Keienburg, herzlichen Dank für das Gespräch!

Surftipps:

www.medi.de/produkte/kompressionsstruempfe/oedemtherapie/

www.medi.de/diagnose-therapie/lymphoedem/krankheitsbild-lymphoedem/

www.medi.de/diagnose-therapie/lipoedem/krankheitsbild-lipoedem/

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https://ots.de/Wzs4uU

Pressekontakt:

medi GmbH & Co. KG
Medicusstraße 1
95448 Bayreuth
www.medi.de

Janine Lenhart
Communication & PR Managerin
Telefon: +49 921 912-2819
E-Mail: j.lenhart@medi.de

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