Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bundesrat lehnt Änderungen des Bauforderungssicherungs¬gesetzes ab: Baubranche drohen massive Liquiditätsengpässe
Berlin (ots)
"Der Bundesrat hat mit der Ablehnung der Änderungen zum Bauforderungssicherungsgesetz in seiner Sitzung am 12. Juni 2009 die gesamte Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - in massive Liquidationsprobleme gestürzt". Darauf hat heute in Berlin der Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer hingewiesen.
Das Gesetz führt durch die Pflicht, eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwenden zu müssen, zu einem massiv erhöhten Liquiditätsbedarf der Unternehmen. "Es ist mir absolut unverständlich, wie in der aktuellen Finanzkrise der Bundesrat einer gesamten Branche solche Belastungen auferlegen kann" kritisierte Bauer. Das geltende Gesetz nicht zu ändern, bedeute, alle Bauunternehmen letztlich einer erhöhten Insolvenzgefahr auszusetzen.
"Außerdem wird das Risiko eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers zwangsläufig in der Nachunternehmer-Kette zu Lasten der kleinen Unternehmen weitergeleitet. Damit wird jedoch der eigentliche Schutzzweck des Gesetzes geradezu pervertiert" monierte Bauer. Er bekräftigte, dass damit der Bundesrat durch seine Entscheidung insbesondere den Mittelstand und das Handwerk treffe. Viele Handwerksunternehmen hätten noch gar nicht erkannt, dass die Pflichten des geltenden Gesetzes - Verwahrung eingehender Zahlungen auf Treuhand- oder Sonderkonten, Zweckbindung von eingehenden Zahlungen an eine konkrete Baustelle - und dessen Risiken - persönliche und strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers - auch die kleineren und mittleren Unternehmen in ihrer Existenz bedrohten.
Die deutschen Bauunternehmer sind sich einig, dass die Verweigerung der Abmilderung des geltenden Gesetzes die Liquiditätsbelastung der gesamten Baubranche massiv verschärfe. In der anhaltenden Wirtschaftskrise sei zu befürchten, dass die Baubranche in Kürze bei der Bundesregierung vorstellig werden und ca. 4 - 5 Milliarden Euro Liquiditätshilfe beantragen müsse.
Dieser erheblich erhöhte Liquiditätsbedarf wird sich auch äußert negativ auf die Bonitätskennziffer der gesamte Branche auswirken - gerade in Zeiten eines deutlich schwieriger werdenden Finanzierungsumfeldes.
"Wir appellieren daher an die Mitglieder des Bundestages, in dieser Woche dafür zu sorgen, diese Diskriminierung und Sonderbelastung unserer Branche zu verhindern. Die Fortgeltung des bestehenden Gesetzes wird dazu führen, dass insbesondere kleine und mittelständische Bauunternehmen - entgegen dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes - über Gebühr belastet werden", so Professor Bauer weiter.
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