Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Götzl fordert politische Unterstützung gegen europäische Bankenabgabe
München (ots)
Kritisch bewertet Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), die Pläne aus dem Europäischen Parlament zur Einlagensicherung sowie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken. Geht es nach den Wünschen des EU-Parlaments, sollen Banken künftig sowohl in nationalen Einlagensicherungsfonds als auch in Abwicklungsfonds jeweils 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen vorhalten. Letzteres ist die Vorstufe zu einer europaweiten Bankenabgabe. "Das lehne ich in dieser Form strikt ab", so Götzl. "Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum deutsche Kreditgenossenschaften diese zusätzliche Abgabe leisten sollen. Wir verfügen mit unserer Institutssicherung über ein nachweislich funktionierendes Präventions- und Sicherungssystem."
Sollten sich die EU-Parlamentarier mit ihren Vorstellungen in den anstehenden Trilogverhandlungen durchsetzen, müssten die deutschen Kreditgenossenschaften allein für den angedachten Abwicklungsfonds rund 6 Milliarden Euro aufbringen. "Das ist viel Geld. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir diese Mittel aufgrund des bestehenden genossenschaftlichen Sicherungssystems niemals in Anspruch nehmen werden. Ich lehne deshalb eine solche undifferenzierte europäische Bankenabgabe ab", hält der bayerische Genossenschaftspräsident fest.
Götzl appelliert daher an die Bundesregierung, in den Verhandlungen mit Europaparlament und EU-Kommission hart zu bleiben und zusätzliche Abgaben für deutsche Banken zu vermeiden. Er fordert die deutsche Politik auf, sich intensiv dafür einzusetzen, dass sowohl die genossenschaftliche Institutssicherung als auch die in Deutschland bereits etablierten Mechanismen einer nationalen Bankenabgabe im Rahmen der geplanten EU-Richtlinie volle Anerkennung finden. Denn in der Bundesrepublik wurde bereits vor zwei Jahren eine an Bankengröße und -risiko orientierte Abgabe eingeführt, die verhindern soll, dass bei künftigen Bankenpleiten der deutsche Steuerzahler in die Pflicht genommen wird.
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