Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren
München (ots)
Die Kammern und Bankenverbände in Bayern setzen sich für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein. Wie erste Praxiserfahrungen zeigen, schränken die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften die Vergabe von Immobilienkrediten unnötig ein. Darauf machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie der Sparkassenverband Bayern in einem gemeinsamen Positionspapier aufmerksam.
"Im Ergebnis verlieren insbesondere Verbrauchergruppen, die zwar Immobilienvermögen besitzen, aber nur über geringe laufende Einnahmen verfügen, ihre Kreditwürdigkeit", stellen die Wirtschaftsvertreter fest. Damit werde die Darlehensvergabe beispielsweise bei altersgerechten Umbauten, Gebäudesanierungen, der Altersvorsorge durch selbst genutztes Wohneigentum sowie Anschlussfinanzierungen behindert. Faktisch habe der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen Grund- und Immobilienvermögen entwertet, da bestimmte Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien ausgeschlossen werden oder sie ihre Immobilie nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können. Dies erscheine als Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger und konterkariere das Ziel einer höheren Eigenheimquote, heißt es in dem Positionspapier.
Die Kammern und Verbände fordern den Gesetzgeber auf, das Umsetzungsgesetz zügig zu korrigieren und in der EU-Richtlinie vorgesehene Wahlrechte zu nutzen. Konkret sollten Bau- und Renovierungsdarlehen auch bei dinglicher Absicherung erlaubt sein und Übergangsregelungen für Anschlussfinanzierungen bei Altfällen geschaffen werden. Darüber hinaus müsse es weiterhin möglich sein, Kredite zu Konsumzwecken zu vergeben und grundpfandrechtlich zu besichern, wenn diese durch die Substanz der Immobilie gedeckt sind.
Link zum Positionspapier: www.gv-bayern.de/positionspapier-wikr
Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern: Die sechs bayerischen Handwerkskammern haben sich zur Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam vertreten zu können. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich somit um die Belange von rund 202.500 Handwerksbetrieben mit insgesamt 910.000 Beschäftigten und 71.000 Auszubildenden (Stand 31.12.2015).
Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist der Dachverband der neun bayerischen IHKs. Der BIHK steht damit für alle 973.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen im Freistaat.
Der Bayerische Bankenverband e.V. vertritt die Interessen von rund 80 in Bayern tätigen privaten Kreditinstituten. Dazu gehören Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken, Privatbankiers und die Niederlassungen ausländischer Banken. Die privaten Banken beschäftigen in Bayern etwa 28.000 Mitarbeiter.
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)
Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für die 71 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von rund 193 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen 42.470 Angestellte beschäftigt, davon 3.282 Auszubildende und Trainees (Stand 31.12.2015).
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