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OMV Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059


Einberufung

zu der am Mittwoch, 18. Mai 2016, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen. Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015.
Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 samt Lagebericht und
Corporate Governance Bericht, des Konzernabschlusses 2015 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016.
7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2016 und (ii) den
Matching Share Plan 2016.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur
Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von
Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Matching Share Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der
Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden.


Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 27. April 2016 folgende Unterlagen zur Verfügung:

- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, und 9;
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8;

- die Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 Aktiengesetz (AktienG) zu Tagesordnungspunkt
8; und
- der Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 9.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab 27. April 2016 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations ›
Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016  frei
verfügbar. 

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 20.
Mai 2016 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. 

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag;
das ist der Sonntag, 8. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 8.
Mai 2016  um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie ›
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und
übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (8. Mai 2016) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 12. Mai 2016, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8, 1020
Wien, Österreich;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: 
anmeldung.omv@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43 1 8900 500 56;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059
im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. 

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut, nach Absprache mit
diesem, Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 17. Mai
2016, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8, 1020
Wien, Österreich;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: 
anmeldung.omv@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43 1 8900 500 56;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059
im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. 

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,  e.ender@iva.or.at,
Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für
Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87
40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o
IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, zu senden. Da die Depotbestätigung
samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA
einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der
Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls
ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben
hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden,
gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &
Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 veröffentlicht.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese
E-Mail-Adresse lautet:  omv@hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 zur Verfügung steht.


Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 27. April 2016
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 6. Mai 2016 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist
folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs. 2 AktienG. Diese müssen der Gesellschaft ebenfalls bis
spätestens 6. Mai 2016 zugehen und von der Gesellschaft bis spätestens 10. Mai
2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs. 2a AktienG, insbesondere die
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der
Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktienG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktienG (siehe oben) voraus.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance & Organisation ›
Hauptversammlung › HV 2016 zugänglich.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher
sind aktuell 326.448.358 Stimmrechte ausübbar. 

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs. 6 der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 20. Mai 2016 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über
die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung 

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist. 

Wien, im April 2016

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Rüsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:  investor.relations@omv.com

Media Relations:
Robert Lechner 
Tel. +43 1 40 440-21472
e-mail:  media.relations@omv.com
 
Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: OMV Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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