Der Tagesspiegel: Kapitalerhöhung der Bahn könnte gegen EU-Recht verstoßen
Berlin (ots)
Die geplante Kapitalerhöhung um elf Milliarden Euro für die Deutsche Bahn aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung könnte gegen EU-Recht verstoßen: Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das "Tagesspiegel Background Mobilität" vorliegt, warnt vor beihilferechtlichen Problemen. Demnach kann wegen der verbesserten Finanzausstattung des gesamten Konzerns nicht ausgeschlossen werden, "dass die daraus folgenden Vorteile nicht nur der für die Infrastruktur zuständigen DB Netz AG, sondern auch anderen, im Wettbewerb stehenden Bahntöchtern zugutekommen und auf diese Weise eine Quersubventionierung erfolgt".
Das Bundesverkehrsministerium teilte dazu auf Anfrage mit, dass die genaue Ausgestaltung der Eigenkapitalerhöhung noch nicht feststehe. "Diesbezüglich laufen die regierungsinternen Gespräche", hieß es. Das gelte vor allem mit Blick auf das Bundesfinanzministerium. "Selbstverständlich" sei, dass bei der Ausgestaltung Wettbewerbs- und Beihilferecht beachtet würden. Auch die Bahn betonte, sich an geltende EU-Wettbewerbsregularien zu halten. "Vergangene Kapitalerhöhungen fanden immer regelkonform statt. Wir werden auch diesmal gemeinsam mit dem Bund und in Abstimmung mit der EU-Kommission sicherstellen, dass die Eigenkapitalerhöhung keine negative Wettbewerbswirkung und damit Beihilfecharakter haben."
Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, forderte, die Bundesregierung müsse ihre Finanzspritze an die Bahn an Vorgaben knüpfen. "Das zusätzliche Geld darf nicht einfach irgendwo im Konzern versickern, sondern sollte vor allem in die Infrastruktur investiert werden", sagte er "Tagesspiegel Background". "Das käme allen Kundinnen und Kunden in Deutschland zugute."
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