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Pressestimmen: Vor der EU-Entscheidung zur Embryonenforschung: Deutsche EU-Abgeordnete kritisieren Forschungsministerin Bulmahn

Berlin (ots)

Einen Tag vor der umstrittenen Entscheidung der
EU-Kommission über die Förderung von Embryonenforschung mit
EU-Geldern, haben deutsche EU-Abgeordnete Kritik an
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) geübt. Die
Grünen-Parlamentarierin Hiltrud Breyer sagte dem Berliner
"Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe), Bulmahn müsse sich deutlicher
gegenüber der Kommission positionieren. "Ich finde ihr Schweigen ein
bisschen laut." Peter Liese (CDU) kritisierte, Bulmahn habe sich zu
spät um das Forschungsrahmenprogramm der EU gekümmert. Im Nachhinein
sei es "viel schwieriger, Beschränkungen reinzubekommen".
Ein Sprecher des Forschungsministeriums betonte, dass die
Bundesregierung von Anfang an gefordert habe, dass sich die
Kommission nicht über nationales Recht hinwegsetzen dürfe. "Wir haben
ganz klar auf der Basis verhandelt, die uns der Bundestag mit seinem
Beschluss zur Stammzellforschung vorgegeben hat und werden dies auch
weiter tun", sagte der Sprecher dem "Tagesspiegel". Am Ende müsse man
aber auch eine andere Entscheidung akzeptieren.
Der Vorsitzende der Bioethik-Enquetekommission, Rene Röspel (SPD)
sagte dem "Tagesspiegel", die Kommission müsse "einfach Rücksicht
darauf nehmen, wenn es wie in Deutschland eine besondere rechtliche
Situation gibt". "Wir wollen nicht, dass mit deutschen Mitteln etwas
gefördert wird, was in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von drei
Jahren versehen wird."
Für die Entscheidung am Mittwoch liegen den Kommissaren nach
Tagesspiegel-Informationen zwei Kompromissvorschläge für
Stichtagsregelungen vor. Entweder soll die Förderung nur möglich
sein, wenn die Stammzelllinien vor einem festzulegenden Datum
gewonnen wurden. Oder sie soll möglich sein, wenn die Embryonen vor
einem festzulegenden Tag gezeugt und überzählig sind. Beide
Regelungen widersprächen dem deutschen Recht, da der jeweilige
Stichtag nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegen
soll. In Deutschland ist die Vernichtung von Embryos zur Gewinnung
von Stammzellen verboten. An bereits gewonnenen Stammzellen darf in
Deutschland nur geforscht werden, wenn sie vor dem 7. August 2001
isoliert wurden.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email:thomas.wurster@tagesspiegel.de

Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell

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