Der Tagesspiegel: Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes über den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Berlin (ots)
Ärzte sind immer für ihre Patienten da, tags wie nachts. Zumindest in unserer Vorstellung. Die Erwartungen sind hoch, Dienst nach Vorschrift kommt nicht in Frage. Dieses Denken hat auch die deutschen Arbeitszeitregelungen ein wenig mitbestimmt. Das Ergebnis waren bis zu 36 Stunden dauernde Dienste für Klinikmediziner, die ausgelaugt und zu einem Risiko für die Patienten wurden. Denn so man- cher Kunstfehler dürfte auf das Konto fähiger, aber übermüdeter Ärzte gehen.
Vielleicht gehört der schlaflose, gehetzte und innerlich ausgebrannte Arzt bald der Vergangenheit an. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, auch ärztliche Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit einzustufen, hat nicht nur weit reichende Konsequenzen für die Krankenhausorganisation, sondern bedeutet auch eine kleine Kulturrevolution. In Zukunft hat der Arzt ein Recht auf Ruhe. Und der Nachtdienst wird endlich auch rechtlich als das eingestuft, was er selbstverständlich ist: Arbeit.
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