Der Tagesspiegel: Steinbrück will Bundesgesetze für Länder öffnen
Berlin (ots)
Berlin. Zum Auftakt des Treffens der Föderalismuskommission hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) Öffnungsklauseln für die Länder in Bundesgesetzen gefordert.
"Ich halte es für interessant, den Ländern über ein verfassungsrechtlich gesichertes Zugriffsrecht die Möglichkeit einzuräumen, bundesrechtliche Regelungen durch Landesrecht zu ergänzen oder zu ändern", sagte er dem Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). Dies betreffe etwa den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die Raumordnung sowie wie die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die Grundsätze des Hochschulwesens oder das Besoldungs- und Versorgungsrecht.
Die Länder müssten "einen größeren Spielraum bekommen, neue Wege in Eigenverantwortung gehen zu dürfen", forderte Steinbrück.
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Es geht darum, Dinge auszuprobieren"
NRW-Ministerpräsident Steinbrück über Länderwettbewerb, Studiengebühren - und die Verantwortung für EU-Recht
Auf welchen Feldern verlangen Sie für die Länder mehr Kompetenzen?
Zunächst einmal: Bund und Länder sind mittlerweile so vielfältig miteinander verzahnt, dass dadurch die Handlungsfähigkeit beider Ebenen zusehends eingeschränkt wird. Wir sind zu unflexibel, zu langsam und zu intransparent. Das hat uns nicht zuletzt das Vermittlungsverfahren kurz vor Weihnachten eindrucksvoll vor Augen geführt. Wir brauchen deshalb eine bessere Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern - vordringlich in der Gesetzgebung. Dazu sollte einerseits der Bund von Zustimmungs- und Einspruchsverfahren im Bundesrat entlastet werden und andererseits sollten den Ländern mehr Gesetzgebungskompetenzen übertragen werden. Für interessant halte ich es insbesondere, den Ländern über ein verfassungsrechtlich gesichertes Zugriffsrecht die Möglichkeit einzuräumen, bundesrechtliche Regelungen durch Landesrecht zu ergänzen oder zu ändern. Wesentliche Bereiche der bisherigen Rahmengesetzgebung könnten so geregelt werden.
Was stellen Sie sich konkret vor?
Das kann natürlich nicht für alle Bereiche gelten, aber beispielsweise für den Naturschutz, die Landschaftspflege oder die Raumordnung. Diese Bereiche unterliegen EG-rechtlichen Vorgaben, die die Länder selbstverständlich zu beachten haben. Auch Bereiche wie die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die Grundsätze des Hochschulwesens oder das Besoldungs- und Versorgungsrecht könnten dem Zugriffsrecht der Länder geöffnet werden. Sie nehmen auf diesen Gebieten Unterschiede zwischen einzelnen Ländern in Kauf? Ich halte länderspezifische differenzierte Lösungen auf ausgewählten Feldern für erstrebenswert. Sie könnten einen Anreiz geben, mit besseren Lösungen vorzupreschen. Es geht beispielsweise darum, mit Hilfe von so genannten Best-practice-Modellen Dinge auszuprobieren, die, wenn sie gut funktionieren, von anderen Ländern aufgegriffen werden können. Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Länder sind unterschiedlich und deshalb sind zur Problemlösung auch unterschiedliche Ansätze notwendig. Jedenfalls müssen die Länder einen größeren Spielraum bekommen, neue Wege in Eigenverantwortung gehen zu dürfen.
Dann wäre es denkbar, dass es in einem Bundesland Studiengebühren gibt, in einem anderen nicht?
Ja, es gibt ja jetzt schon differenzierte Modelle für Studiengebühren und es gibt längst auch unterschiedliche Einschreibgebühren für die Hochschulen in Deutschland. Wir in Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel ein Studienkontenmodell entwickelt, das sehr differenziert die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudenten und Zweitstudien vorschreibt.
Das Leitbild Wettbewerbsföderalismus" schreckt Sie nicht?
Es geht um einen Zweiklang von Wettbewerb und Solidarität. Wir müssen Wettbewerb zwischen den Ländern zulassen, ohne die Solidarität mit strukturschwächeren Ländern zu untergraben. Der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt, beides Systeme, die zum Ausgleich von strukturellen Schwächen beitragen, stehen nicht zur Disposition. Das schließt selbstverständlich Anpassungen und Neujustierungen nicht aus.
Wo wird der Bund denn am Ende mehr Kompetenzen haben?
Der Bund soll in den Bereichen, in denen er heute nur die Rahmenkompetenz hat, künftig auch die Vollkompetenz erhalten. Streitereien zwischen Bund und Ländern über die Umsetzung von EU- Richtlinien würden damit beispielsweise entfallen, denn diejenigen Länder, die über ihre Zugriffsrechte von dem Bundesgesetz abweichen würden, stünden selbst in der Verantwortung, ihre länderspezifischen Lösungen EU-tauglich zu gestalten. Etwaige Verstöße gegen EU-Recht hätten die Länder dann selbst zu verantworten.
Ein Gerangel um künftige Steuerreformen im Bundesrat und Vermittlungsausschuss würde es dann nicht mehr geben?
Dort, wo die Länder ein Zugriffsrecht eingeräumt bekommen, können sie nicht noch ein Zustimmungsrecht im Bundesrat reklamieren. Das führt dazu, dass die Zustimmungsfälle im Bundesrat reduziert werden und der Bund wieder einen größeren Handlungsspielraum bekommt. Gegenseitige Blockaden würden abgebaut.
Wie schnell kann die Kommission Vorschläge machen, und wann wird das umgesetzt?
Wir beraten heute und morgen in der Föderalismuskommission intensiv über die Reform. Man kann bei solch komplizierten Vorhaben nicht schon nach einigen Monaten endgültige Lösungen erwarten, aber ich hoffe, dass wir noch vor der Sommerpause erste Ergebnisse vorlegen können. Alle wissen: Ohne eine Reform sind wir auf Dauer nicht mehr handlungsfähig, und deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden, die den Mischmasch zwischen den verschiedenen politischen Ebenen auflöst und Verantwortlichkeiten klar regelt.
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