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Der Tagesspiegel: Berufsverbot für Horst Mahler
Der heutige Rechts- und frühere Linksextreme darf vorläufig nicht mehr als Anwalt arbeiten

Berlin (ots)

Die Berliner Justiz ist mit ihrer Geduld am Ende:
Das Amtsgericht Tiergarten hat, wie erst jetzt bekannt wurde, am 8.
April dem rechtsextremen Anwalt Horst Mahler ein vorläufiges
Berufsverbot erteilt. In dem Beschluss attestiert das Gericht dem
ehemaligen RAF- Terroristen eine "menschenverachtende
Handlungsweise". Mahler erkenne die Gerichte der Bundesrepublik nicht
an und gehe öffentlich davon aus, "dass sämtliche Gesetze des
nationalsozialistischen Gewaltregimes, wie zum Beispiel die
Nürnberger Rassegesetze, weiterhin Geltung beanspruchen". Die
Staatsanwaltschaft hatte Anfang März das vorläufige Berufsverbot
beantragt. Mahler hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde
eingelegt - und verbreitet in dem Schriftsatz, der auf seiner
Homepage steht, weiter antijüdische Parolen. Anlass für den Antrag
der Staatsanwaltschaft war Mahlers Verhalten in dem Strafprozess, der
im Februar am Landgericht begann. Der Rechtsextremist und zwei
Kumpane müssen sich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung
verantworten. In dem Prozess nutzt Mahler seine Rechte als
Angeklagter, um stundenlang gegen die Juden zu hetzen und den
Holocaust zu leugnen. Das Amtsgericht zitiert in seinem Beschluss
Äußerungen Mahlers wie "Milliarden Menschen wären bereit, Hitler und
dem Deutschen Volk den Völkermord an den Juden zu verzeihen, wenn er
ihn denn begangen hätte". Außerdem hält das Amtsgericht Mahler vor,
er verunglimpfe die Bundesrepublik. In dem Prozess hatte er unter
anderem behauptet, "die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat,
sondern ein Reichsvernichtungsregime". Der 68-jährige Mahler, eine
der schillerndsten Szenefiguren, ist vermutlich der einzige Anwalt in
der Republik, dem zum zweiten Mal untersagt wird, seinen Beruf
auszuüben. 1974 widerrief die Senatsverwaltung für Justiz Mahlers
Zulassung, die er 1963 erhalten hatte. In den siebziger Jahren war
Mahler RAF-Terrorist. Das Landgericht verurteilte ihn 1974 zu 14
Jahren Haft, unter anderem wegen Beihilfe zu versuchtem Mord. Im
Gefängnis löste sich Mahler von der RAF, 1980 kam er frei. 1988
erhielt er mit Hilfe seines damaligen Rechtsbeistands Gerhard
Schröder die Anwaltszulassung zurück. Ende der neunziger Jahre
driftete Mahler in den Rechtsextremismus ab und vertrat schließlich
die NPD im Verbotsververfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Anfang 2001 schloss die Vereinigung Berliner Strafverteidiger Mahler
wegen seiner Hetze aus. Diese Entscheidung hatte keine
berufsrechtlichen Konsequenzen. 2002 verurteilte das Amtsgericht
Mainz den Anwalt zu einer Geldstrafe, weil er den Terror des 11.
September begrüßt hatte. Und die Berliner Staatsanwaltschaft hat in
dem laufenden Prozess weitere Verfahren gegen Mahler eingeleitet.
Nachdem das Amtsgericht nun das vorläufige Berufsverbot erteilt hat,
wird vermutlich das Anwaltsgericht oder als nächste Instanz der
Anwaltsgerichtshof entscheiden, ob Mahler ein zweites Mal - und dann
vermutlich für immer - die Zulassung verliert.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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