Der Tagesspiegel: Landgericht bestätigt Beschlagnahme von Kleidung der bei Neonazis beliebten Marke "Thor Steinar"
Berlin (ots)
Die häufig rechtsextremen Träger von Kleidung der Marke "Thor Steinar" geraten weiter unter Druck. Das Landgericht Neuruppin (Brandenburg) hat am Mittwoch die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurückgewiesen, dessen "Thor-Steinar"-T-Shirt im August in Oranienburg beschlagnahmt worden war. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts bezeichnete die Beschwerde als unbegründet. In dem elfseitigen Beschluss bestätigen die Richter die Ansicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin, wonach das Runen-Logo von Thor Steinar nationalsozialistischen Symbolen zum Verwechseln ähnlich sieht. In dem Logo in Wappenform sind eine Tyr-Rune und eine Wolfsangel kombiniert. Die Tyr-Rune war im 3. Reich ein Emblem der "Reichsführerschulen", die Wolfsangel tauchte in mehreren Abzeichen von Divisonen der Waffen-SS auf. Der Beschluss ist der dritte Erfolg der Sicherheitsbehörden bei ihrem Vorgehen gegen Thor Steinar. Im August hatte das Amtsgericht Prenzlau gegen einen 23-Jährigen eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt, weil er öffentlich einen Pullover mit dem Runen-Logo getragen hatte. Vergangene Woche erließ das Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Beschluss zur Beschlagnahme von Textilien, die mit dem Runen-Wappen von Thor Steinar gekennzeichnet sind. Die Kleidung wird von der Firma MediaTex im brandenburgischen Zeesen vertrieben. Der Anwalt von MediaTex hat inzwischen angekündigt, das Runen-Logo werde vom Markt genommen.
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