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Der Tagesspiegel: Kassenärzte: Urteil zur Praxisgebühr könnte sich auf die Zahlungsmoral auswirken

Berlin (ots)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das
Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf kritisiert, wonach säumige
Zahler der Praxisgebühr für Mahn- und Gerichtskosten nicht aufkommen
müssen. Dies könne „natürlich Auswirkungen auf die Zahlungsmoral
haben", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl dem Berliner "Tagesspiegel"
(Mittwochsausgabe). Auch der Verband der Angestelltenkrankenkassen
(VdAK) sieht darin ein „schlechtes Signal" - und forderte den
Gesetzgeber auf, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern. „Wir wollen,
dass der Schuldige die Kosten zu tragen hat und nicht der, der das
Verfahren anstrengt", sagte Sprecherin Michaela Gottfried
Die bisherige Regelung habe „etwas Schildbürgerhaftes", sagte
Stahl. Um die zehn Euro eines Patienten einzutreiben, entstünden
Kosten von rund 165 Euro - „Geld, das dann der ambulanten Versorgung
fehlt". Laut KBV wären die Kosten aber für die Krankenkassen
niedriger, weil die das Geld nicht für Dritte eintreiben müssten.
Deshalb sollten sie künftig das Inkassoverfahren übernehmen. Der
entsprechende Bundesmantelvertrag sei bereits gekündigt. Wenn die
Kassen fürs Eintreiben zuständig würden, „wäre das nur eine
Kostenverlagerung", widersprach AOK-Sprecherin Barbara Marnach.
Außerdem habe sich das bisherige Modell bewährt. „Über 99 Prozent der
Patienten zahlen anstandslos." Und die Zahlungsmoral sei deshalb so
gut, weil die Ärzte ein Interesse daran hätten, das Geld zu bekommen.
Über Zuständigkeit und „unangemessenes Kostenverhältnis" laufen
bereits Gespräche im Gesundheitsministerium, wie eine Sprecherin
bestätigte. „Das Problem ist uns bewusst", sagte sie dem
Tagesspiegel.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Ressort Politik, Tel. 030/26009-389.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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