Der Tagesspiegel: Kassenärzte: Urteil zur Praxisgebühr könnte sich auf die Zahlungsmoral auswirken
Berlin (ots)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf kritisiert, wonach säumige Zahler der Praxisgebühr für Mahn- und Gerichtskosten nicht aufkommen müssen. Dies könne natürlich Auswirkungen auf die Zahlungsmoral haben", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe). Auch der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) sieht darin ein schlechtes Signal" - und forderte den Gesetzgeber auf, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern. Wir wollen, dass der Schuldige die Kosten zu tragen hat und nicht der, der das Verfahren anstrengt", sagte Sprecherin Michaela Gottfried
Die bisherige Regelung habe etwas Schildbürgerhaftes", sagte Stahl. Um die zehn Euro eines Patienten einzutreiben, entstünden Kosten von rund 165 Euro - Geld, das dann der ambulanten Versorgung fehlt". Laut KBV wären die Kosten aber für die Krankenkassen niedriger, weil die das Geld nicht für Dritte eintreiben müssten. Deshalb sollten sie künftig das Inkassoverfahren übernehmen. Der entsprechende Bundesmantelvertrag sei bereits gekündigt. Wenn die Kassen fürs Eintreiben zuständig würden, wäre das nur eine Kostenverlagerung", widersprach AOK-Sprecherin Barbara Marnach. Außerdem habe sich das bisherige Modell bewährt. Über 99 Prozent der Patienten zahlen anstandslos." Und die Zahlungsmoral sei deshalb so gut, weil die Ärzte ein Interesse daran hätten, das Geld zu bekommen.
Über Zuständigkeit und unangemessenes Kostenverhältnis" laufen bereits Gespräche im Gesundheitsministerium, wie eine Sprecherin bestätigte. Das Problem ist uns bewusst", sagte sie dem Tagesspiegel.
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