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Der Tagesspiegel: Neues Energierecht: Grüne geben beim Verbraucherschutz nach

Berlin (ots)

Die Grünen haben sich bei den Beratungen mit den
Bundesländern über das neue Energiewirtschaftsgesetz in
entscheidenden verbraucherpolitischen Fragen nicht durchsetzen
können. „Verbraucherschutzrechte wurden sehr weit geschliffen“, sagte
die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, dem
„Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). So hätten sich die
Verhandlungsführer von SPD und Grünen sowie der unionsgeführten
Bundesländer darauf geeinigt, das ursprünglich geplante
Verbandsklagerecht aus dem Gesetzestext zu streichen. Damit haben
künftig nur einzelne Verbraucher, nicht aber Verbände das Recht,
gegen Erhöhungen der Netzentgelte gerichtlich vorzugehen. Auch aus
dem hessischen Wirtschaftsministerium wurde dies dem „Tagesspiegel“
bestätigt. Noch am Donnerstag hatte Verbraucherschutzministerin
Renate Künast (Grüne) davor gewarnt, das Verbandsklagerecht zu
streichen.
Daneben mussten die Grünen auch bei der Frage der
Kennzeichnungspflicht zurückrudern. So soll auf den Stromrechnungen
der Endkunden künftig nur aufgeführt werden, aus welchen
Energiequellen sich der Strom zusammensetzt. Der ursprüngliche
Entwurf der Koalition hatte vorgesehen, dass auch der bei der
Stromherstellung anfallende CO2-Ausstoß aufgeführt werden müsste. Die
genaue Zusammensetzung des Strompreises soll ebenfalls – anders als
von den Grünen gewünscht – nicht unter die Kennzeichnungspflicht
fallen. „Wir wollten die Kosten der erneuerbaren Energien nicht
verstecken“, sagte Hustedt. „Es ist schon entlarvend, dass die Union
diesen Punkt nun abgelehnt hat.“
Dennoch begrüßte Hustedt die erzielte Einigung. „Wir sind schon
sehr weit gekommen.“ Bis zur nächsten Woche werde es voraussichtlich
zu einer abschließenden Verständigung kommen. Offen sei nur noch die
Frage, wie weit die Länder an der vom neuen Energierecht vorgesehenen
Regulierung der Strom- und Gasnetze beteiligt werden. Derzeit werde
juristisch geprüft, ob ein Optionsmodell möglich wäre. Demnach soll
es den Ländern freigestellt werden, sich an der Regulierung zu
beteiligen – ähnlich wie beim Optionsmodell für die Kommunen bei der
Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem Bayern, Nordrhein-Westfalen
und Hessen hatten eine Mitwirkung gefordert. Andere Länder hingegen
könnten die Regulierung vollständig der dafür vorgesehenen
Bundesnetzagentur überlassen.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030 / 26009-260
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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