Der Tagesspiegel: Arbeitgeber stellen Bedingungen für Änderungen am Kündigungsschutz
Berlin (ots)
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sieht die Notwendigkeit, einige offenen Fragen aus der Koalitionsvereinbarung zum Kündigungsschutz zu klären. "Ob die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung sinnvoll ist, hängt sehr von der Ausgestaltung ab. Solange es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt, kann kein Gesetzgebungsverfahren gestartet werden", sagte er dem Tagesspiegel (Donnerstagausgabe). Göhner plädierte dafür, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, wenn durch die Neuregelung eine Vereinfachung des Kündigungsschutzes erreicht werde. Dazu müssten aber drei Bedingungen erfüllt werden, die bisher durch das Recht der sachgrundlosen Befristung gelten: Es müsse ausdrücklich klargestellt werden, dass innerhalb der Wartezeit von 24 Monaten der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfristen ohne Nachweis eines Kündigungsgrundes das Arbeitsverhältnis beendigen kann. Ferner müsse es möglich sein, die Wartezeit durch Tarifvertrag auf über 24 Monate hinaus zu verlängern. Und es dürfe innerhalb der Wartezeit keinen Sonderkündigungsschutz geben, zum Beispiel für Betriebsratskandidaten und Schwerbehinderte.
Bei Rückfragen wenden Sie isch bitte an den Tagesspiegel: Tel. (030) 7262626-00
Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell