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Der Tagesspiegel: Verbraucherschützer: Viele Pflegeverträge sind rechtswidrig

Berlin (ots)

Ambulante Pflegedienste verwenden nach Ansicht von
Verbraucherschützern in ihren Verträgen häufig rechtswidrige 
Klauseln. Das hat eine Untersuchung des Bundesverbandes der 
Verbraucherzentralen (vzbv) ergeben. Die Verbraucherschützer hatten 
Anfang des Jahres Verbraucher aufgefordert, ihre Verträge 
einzuschicken. Von den gut 100 Verträgen, die der vzbv gesammelt hat,
enthalten "rund 90 Prozent Klauseln, die wir beanstanden", sagte 
vzbv-Pflegeexperte Dieter Lang dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). 
Erste Abmahnungen sind bereits formuliert.
Zu den Geschäftsbedingungen, die die Verbraucherschützer für 
unwirksam halten, gehören etwa lange Kündigungsfristen. "Wenn der 
Pflegebedürftige eine Kündigungsfrist von vier Wochen oder länger 
einhalten soll, ist das rechtswidrig", betont Lang. Nach Meinung der 
Verbraucherschützer müssen Verbraucher den Pflegevertrag jederzeit 
kündigen können. Auch in Sachen Transparenz ließen die Verträge oft 
zu wünschen übrig. "Es reicht nicht, wenn in den Verträgen die kleine
Morgentoilette erwähnt ist", kritisiert Lang, "der Pflegedienst muss 
die Leistungen im einzelnen auflisten."

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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