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Äthiopien: Wieder 13 Regimekritiker zu Haftstrafen verurteilt

Äthiopien ist noch weit von einem politischen Frühling und einer Demokratisierung entfernt: Nach der Ankündigung der Freilassung politischer Gefangener erneut 13 Regimekritiker zu Haftstrafen verurteilt

--- Göttingen, den 12. Januar 2018 --- Trotz der angekündigten Freilassung politischer Gefangener wurden in Äthiopien in den beiden vergangenen Tagen erneut 13 Regimekritiker zu Haftstrafen verurteilt. Dies berichtete die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag in Göttingen. Das Oberste Bundesgericht in Addis Abeba hat am Mittwoch neun mutmaßliche Unterstützer der Oppositionsbewegung Ginbot 7 zu Gefängnisstrafen zwischen drei und sechzehn Jahren verurteilt. Gegen weitere vier Personen, unter ihnen den führenden Oromo-Oppositionspolitiker Bekele Gerba, wurden am Donnerstag sechs Monate Haft verhängt, weil sie in einem Gerichtsverfahren aus Protest ein Lied angestimmt hatten.

"Die jüngsten harschen Urteile gegen Regimekritiker zeigen, dass Äthiopien noch weit von einem politischen Frühling und einer Demokratisierung entfernt ist", kritisierte der GfbV-Direktor Ulrich Delius. "Ohne weitreichende politische Reformen und die Respektierung grundlegender Menschenrechte insbesondere für die seit Jahrzehnten ausgegrenzte und verfolgte Bevölkerungsgruppe der Oromo wird Äthiopien nicht zur Ruhe kommen." Der äthiopische Premierminister Hailemariam Desalegn hatte am 3. Januar 2018 die Freilassung einiger politischer Gefangener angekündigt. Medien hatten daraufhin weltweit berichtet, das autoritär geführte Land werde alle politischen Gefangenen aus der Haft entlassen. Dieser Darstellung hatte die Staatsführung jedoch zwei Tage später widersprochen.

Dass nicht von einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Politik Äthiopiens auszugehen ist, macht nach Auffassung der GfbV auch der Fall des seit dem 30. November 2016 inhaftierten Oromo-Politikers Merera Gudina deutlich. Gudina muss sich seit Monaten vor dem Obersten Bundesgericht in Äthiopien verantworten. Denn er hatte gemeinsam mit anderen Oppositionspolitikern, die von den Behörden als "Terroristen" angesehen werden, an einer Anhörung im Europaparlament in Brüssel teilgenommen. Zuvor hatte er Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrem Besuch in Äthiopien im Oktober 2016 über die katastrophale Lage der Menschenrechte informiert.

Erst am 29. Dezember 2017 hat das Gericht einen Einspruch von Gudinas Verteidigern zurückgewiesen. Sie wollten verhindern, dass die Staatsanwaltschaft weiteres vermeintliches "Beweismaterial" gegen den Oromo-Politiker einreicht. Mehrfach haben die Verteidiger dem Gericht vorgeworfen, internationale Standards einer fairen Prozessführung zu verletzen. So wurde den Verteidigern zum Beispiel die Einsicht in eine Liste der Zeugen der Anklage verwehrt, so dass die Identität der Belastungszeugen bis heute nicht geklärt ist.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403.

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