Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Oberstes Gericht Indonesiens bestätigt umstrittenes Urteil: Blasphemie-Regeln werden zur Unterdrückung von Minderheiten missbraucht
Das oberste Gericht Indonesiens hat eine 18-monatige Haftstrafe wegen Blasphemie bestätigt. Eine junge Buddhistin chinesischer Abstammung hatte sich über die Lautstärke eines Muezzin-Rufers beschwert. Daraufhin wurde das falsche Gerücht verbreitet, sie fordere ein Verbot aller Muezzin-Rufe.
Das oberste Gericht Indonesiens hat ein umstrittenes Urteil gegen eine Buddhistin wegen Blasphemie bestätigt. Die junge Frau chinesischer Abstammung war 2018 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie sich über den Lärm eines Muezzin-Rufers in der Stadt Tanjungbalai im Norden Sumatras beschwert hatte. Muslime hatten daraufhin das falsche Gerücht verbreitet, sie fordere ein Verbot aller Muezzin-Rufe. Dabei hatte sie nur um eine Verringerung der Lautstärke der Rufe gebeten.
"Das Urteil ist skandalös, weil es die gezielte Diskriminierung religiöser und ethnischer Minderheiten in Indonesien bekräftigt", erklärte Ulrich Delius, Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch in Göttingen. "Die junge Frau wäre niemals der Blasphemie beschuldigt worden, wäre sie nicht Buddhistin und chinesischer Abstammung." Das Urteil zeige, wie willkürlich die Blasphemie-Vorschriften missbraucht würden, so der Menschenrechtler. Indonesien müsse diese Praxis endlich stoppen und die umstrittenen Blasphemie-Regeln abschaffen. Die chinesische Minderheit war in den letzten Jahrzehnten immer wieder Ziel von Übergriffen der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit.
Ulrich Delius ist zu erreichen unter u.delius@gfbv.de oder 0160/95671403.
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