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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Protest gegen neues Demarkierungs-Gesetz: Affront gegen die indigenen Völker Brasiliens

Indigener Protest gegen neues Demarkierungs-Gesetz in Brasilien:

  • Gesetzesvorhaben PL 490/2007 wird Landrechtskonflikte verschärfen
  • Kontakt mit Völkern in freiwilliger Isolation könnte leichter erzwungen werden
  • Mehr Viehzucht und Bergbau auch in Regenwaldgebieten möglich

Die Kommission für Verfassung und Justiz des brasilianischen Abgeordnetenhauses wird heute über einen Gesetzentwurf abstimmen, der das Demarkierungsverfahren für indigene Gebiete zum Nachteil der indigenen Bevölkerung verändern soll. Der Verband der indigenen Völker Brasiliens (APIB) hat dagegen umfangreiche Proteste angekündigt, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet. „Wenn dieser Gesetzentwurf in Kraft tritt, wird sich die Lage der indigenen Völker Brasiliens weiter zuspitzen“, befürchtet Juliana Miyazaki, GfbV-Referentin für indigene Völker. „Landraub und Konflikte werden zunehmen, Großbauern noch mehr Regenwald brandroden. Mit Völkern in freiwilliger Isolation kann dann leichter Kontakt erzwungen werden, was lebensgefährlich für diese Menschen ist.“

Der Gesetzentwurf mit dem Aktenzeichen PL 490/2007 sei zudem verfassungswidrig und verstoße gegen die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, die Brasilien 2002 ratifiziert hat: Der Gesetzesentwurf könnte beispielsweise die Umsetzung von Straßen, großen Landwirtschafts- und Viehzuchtbetrieben oder Bergbau erlauben, ohne vorherige, freie und informierte Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Das Gesetz würde jedes Gebiet, „dessen Besetzung dem relevanten öffentlichen Interesse der Union dient“, dem „exklusiven Nießbrauch“ der indigenen Völker entziehen – selbst, wenn es bereits seit Jahrzehnten in indigenem Besitz ist. „Der Gesetzentwurf ist ein Affront gegen die indigenen Völker Brasiliens“, findet daher auch Kretã Kaingang, leitender Koordinator der APIB. „Wir alle wissen was für eine Gefahr und was für Risiken das mit sich bringt.“

„Die Anerkennung neuer Gebiete würde nach Inkrafttreten des Gesetzes praktisch unmöglich. Neue Demarkierungen würden nur durch eigene Gesetze erteilt, was den jetzt schon langwierigen Prozess erheblich erschweren würde“, fügt Miyazaki hinzu. „Zudem würden die Einspruchsmöglichkeiten in allen Phasen des komplexen Verfahrens deutlich erweitert.“ Ebenfalls verfassungswidrig: Der Gesetzentwurf verwendet den so genannten „Marco Temporal“ („Zeitlicher Grenzstein“). Danach können nur indigene Völker, die am 5. Oktober 1988, dem Datum der Verkündung der Verfassung, im Besitz des Landes waren, ein Recht darauf anmelden. „Das ignoriert die Geschichte von Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen und Gewalttaten gegen diese Bevölkerung“, so Miyazaki.

Sie erreichen Juliana Miyazaki unter j.miyazaki@gfbv.de oder 0551/49906-23.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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E-Mail:  info@gfbv.de
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