Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Fünfter Jahrestag des Völkermords an den Rohingya (25.8.): Der langsame Tod der Rohingya
Fünfter Jahrestag des Völkermords an den Rohingya (25.8.):
- Internationale Gemeinschaft und Vereinte Nationen versagen auf ganzer Linie
- Seit fünf Jahren verschlimmert sich die Lage im Land und in den Lagern
- Es mangelt an Obdach, Nahrung, Sanitäranlagen und medizinischer Versorgung
Seit die Weltöffentlichkeit auf Putins Krieg gegen die Ukraine schaut, ist die katastrophale Lage in Myanmar komplett aus dem Blick geraten. Zum fünften Jahrestages des Völkermordes an den Rohingya am 25. August stellt die Gesellschaft für bedrohte Völker fest: „Die internationale Gemeinschaft und die Vereinten Nationen versagen auf ganzer Linie. Einzelne Staaten versuchen, die humanitäre Katastrophe abzumildern. Doch sie bekommen kaum Zugang zu den Betroffenen. Einige Projekte mussten ihre Arbeit bereits einstellen“, berichtet Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung.
Seit den grausamen „Säuberungsaktionen“ gegen die Rohingya vor fünf Jahren hat sich ihre Notlage kaum verändert. 130.000 deportierte und vertriebene Rohingya befinden sich noch immer in Freiluftlagern, in denen absichtlich auferlegte, schwere Lebensbedingungen die humanitäre Katastrophenlage anheizen. „Es mangelt an allem: Obdach, Nahrung, Sanitäranlagen und medizinische Versorgung sind ungenügend. Krankheits- und Todesraten steigen. Das langfristige Überleben der Lagerbewohner ist nicht garantiert“, fasst Causevic die Lage zusammen. „Ihre Bewegungsfreiheit wird weiterhin massiv eingeschränkt, Verhaftungen haben im letzten Jahr signifikant zugenommen und die Existenz der Rohingya als ethnisch-religiöse Gruppe verneint das Militärregime weiter vehement.“ Die Lage im myanmarischen Staat Rakhine (Arakan) sei katastrophal. Auch aus der Schattenregierung, dem National Unity Government (NUG), blieben sie ausgeschlossen, während andere ethnische Gruppen dort vertreten sind. Den hunderttausenden Geflüchteten bleibt eine Rückkehr in ihre Heimat unmöglich.
„Eine Mitverantwortung der internationalen Gemeinschaft für die Menschenrechtskatastrophe in Myanmar lässt sich nicht von der Hand weisen“, sagt auch Dr. Ambia Perveen, Präsidentin des European Rohingya Council (ERC). „Auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht wird gar nicht mehr reagiert.“ Durch Inflation und Corona-Pandemie, beides durch den Militärputsch verschärft, liegen Wirtschaft und soziale Sicherungsnetze am Boden. Mehr als 3 Millionen Menschen im Land sind von humanitärer Hilfe abhängig. Den Zugang dazu erschwert die Armee absichtlich durch bürokratische Hürden und blockiert sie in manchen Landesteilen gänzlich.
„Die internationale Gemeinschaft darf diese Tragödie nicht geschehen lassen! Waffen und Dual-Use-Güter dürfen die Militärjunta nicht mehr erreichen. Deutschland muss neben der Aufstockung der humanitären Hilfe, die Arbeit des Internationalen Gerichtshofes und des Internationalen Strafgerichtshofes uneingeschränkt unterstützen und nach dem Weltrechtsprinzip auch hier Prozesse gegen die Verantwortlichen eröffnen“, fordert Causevic. „Kontakte zur NUG müssen zur Bedingung haben, dass auch die Rohingya in der Regierung berücksichtigt werden. Schließlich müssen Bangladesch, Indonesien, Indien und Thailand unterstützt und dazu gebracht werden, die Situation von myanmarischen Geflüchteten zu verbessern.
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
Gesellschaft für bedrohte Völker Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: info@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat