Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Politische Gefangene in der Türkei: Folter und Todesfälle in überfüllten Gefängnissen
Politische Gefangene in der Türkei:
- Sieben Jahre nach Putschversuch noch Tausende inhaftiert
- Immer mehr Berichte über Folter und Todesfälle in überfüllten Gefängnissen
- „Gefängnisverwaltungs- und Überwachungskomitees“ verhindern Freilassung nach verbüßter Haftstrafe
Sieben Jahre nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei am 15. Juli 2016 erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die schwierige Lage der tausenden politischen Gefangenen im NATO-Land. „In türkischen Gefängnissen oder in Polizeigewahrsam sollen im Jahr 2022 bis zu 83 Menschen unter verdächtigen Umständen ums Leben gekommen sein. Auch die Berichte über Folter in den überfüllten türkischen Gefängnissen mehren sich. Am schlimmsten ist jedoch die willkürliche Praxis, Gefangene auch dann nicht freizulassen, wenn sie ihre Haftstrafen von oft mehr als 30 Jahren verbüßt haben“, berichtete der GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido am heutigen Mittwoch in Göttingen.
In türkischen Gefängnissen werde versucht, Kurden zu „guten Türken“ zu machen. Sie sollen ihre kurdische Identität verleugnen und ihre Sprache, Kultur und Geschichte verachten. „Schon in den 1930er Jahren zwang der türkische Staat kurdischen Familien im Rahmen des ‚Familiennamensgesetzes‘ Namen wie ‚Öztürk‘, also ‚Reintürke‘ auf. Natürlich schützt so ein Name nicht vor weiteren Repressionen“, erklärte Sido. So suche eine in Köln lebende Kurdin verzweifelt Hilfe bei verschiedenen Stellen in Deutschland, um ihrem in der Türkei inhaftierten Vater zu helfen. Nevzat Öztürk wurde 1992 in Istanbul verhaftet, fern seiner Heimat. Am 23. Juni hätte er nach insgesamt 31 Jahren Haft entlassen werden sollen. Doch seine Haft wurde um drei Monate verlängert. Er soll im Gefängnis „nicht sparsam mit Strom umgegangen“ und „nicht genügend Bücher in der Gefängnisbibliothek gelesen“ haben. „Ob er in drei Monaten freikommt, ist ungewiss. Denn sogenannte ‚Gefängnisverwaltungs- und Überwachungskomitees‘, die seit dem Putschversuch 2016 verstärkt eingesetzt werden, verhindern häufig die Freilassung von Gefangenen nach Verbüßung ihrer Haftstrafen“, so Sido.
Der kurdische Gefangene Nevzat Öztürk wurde 1966 geboren. Im April dieses Jahres wurde er 57 Jahre alt. Von diesen 57 Jahren hat er 31 Jahre im Gefängnis verbracht. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war er verheiratet und Vater von zwei Kindern. Die Tochter, die heute in Köln lebt, war drei Jahre alt. Ihr Bruder war ein Jahr alt. Er lebt heute mit seiner Mutter in Mardin in Kurdistan/Türkei und ist wie sein inhaftierter Vater schwer krank.
Der kurdische Gefangene ist herzkrank. Immer wieder wird er in andere Gefängnisse verlegt. Besuchs- und Telefonverbote sind keine Seltenheit. Das Telefonverbot ist eine Tragödie. Denn die Familienangehörigen, die Ehefrau und der kranke Sohn, müssen von Mardin im äußersten Osten der Türkei bis nach Bolu, dem jetzigen Gefängnis, 1.300 km fahren. Ob es dann zu einem Besuch kommt, ist oft ungewiss. Auch hier herrsche türkische Willkür. „In Telefonaten bat die Tochter des kurdischen Gefangenen die GfbV um Hilfe, damit ihr Vater nach so vielen Jahren freikommt. Ob sie oder ihr Bruder und ihre Mutter sich wiedersehen können, entscheidet der türkische Staat politisch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun“, stellte Sido fest.
Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.
Gesellschaft für bedrohte Völker Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: info@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat