Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Tag der Republik Westsahara (27.2): Weltweit letzte Kolonie seit 140 Jahren durchgehend besetzt
Tag der Republik Westsahara (27.2):
- Westsahara als letzte Kolonie der Welt seit 1884 ununterbrochen besetzt
- Referendum über Unabhängigkeit seit Jahrzehnten überfällig
- Besatzungsmacht Marokko ignoriert Empfehlungen des Menschenrechtsrates
Anlässlich des Tages der Westsahara am heutigen 27. Februar fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erneut, dem sahraouischen Volk endlich das ihm seit Jahrzehnten zustehende Referendum über die Unabhängigkeit der Westsahara zu ermöglichen. „Der 27. Februar sollte eigentlich ein Freudentag für das sahraouische Volk werden. Denn an diesem Tag im Jahr 1975 zogen die spanischen Kolonialtruppen ab, und die Sahraouis sollten endlich selbstbestimmt leben können“, erinnerte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung heute in Göttingen. „Doch diesen Traum machte das Königreich Marokko direkt zunichte. Die Westsahara ist darum als letzte Kolonie der Welt seit 1884 ununterbrochen besetzt.“
Das Königreich Marokko bemüht sich weiterhin, die völkerrechtswidrige Besatzung zu normalisieren. Erst im Januar wurde Marokkos Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf zum Vorsitzenden des dort ansässigen UN-Menschenrechtsrates gewählt – obwohl sich das Königreich weigert den Empfehlungen des Gremiums zu folgen. „Marokko hat sich nach dem letzten Staatenüberprüfungsverfahren konsequent dem Großteil der verbindlichen Empfehlungen des Menschenrechtsrates widersetzt, die die menschenrechtliche Lage in der Westsahara betrafen“, kritisierte Schedler. „Anstatt unmissverständlich das Referendum zu fordern, das den Sahraouis laut UN-Resolution 1514 zur Selbstbestimmung der Völker zusteht, belohnt der Menschenrechtsrat die Besatzer mit dem Vorsitz des Gremiums und macht damit einen Bock zum Gärtner.“
Auch der Schutz von Menschenrechtsverteidigenden in Marokko und der Westsahara wird seit langem kritisiert. Seit 2010 befinden sich beispielsweise 18 Teilnehmende des sogenannten „Gdeim Izik“ Protestcamps in marokkanischer Haft, nachdem Sicherheitskräfte das Camp gestürmt hatten. Die UN-Expertengruppe zu willkürlich Verhafteten hatte erst im Oktober 2023 ihre Freilassung gefordert. Außerdem forderten die UN-Experten eine medizinische Untersuchung der Verletzungen der willkürlich Inhaftierten sowie eine Entschädigung. Marokko hat keine dieser Forderungen umgesetzt.
Sie erreichen Hanno Schedler unter h.schedler@gfbv.de oder 0551/49906-15.
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