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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

UN-Menschenrechtsüberprüfung Boliviens: Zivilgesellschaft legt erschreckende Berichte vor

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt sich besorgt über die Entwicklung der Menschenrechtslage in Bolivien. „Boliviens Regierung muss internationale Menschenrechts- und Umweltstandards dringend konsequent einhalten. Besonders drängend sind der Schutz indigener Rechte, die Regulierung von extraktivistischen Tätigkeiten und Maßnahmen gegen die Umweltzerstörung“, sagt Jan Königshausen, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.

Im Vorfeld der Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) von Bolivien durch den UN-Menschenrechtsrat, die im Januar 2025 stattfinden wird, haben 300 bolivianische Organisationen in Genf alarmierende Berichte über die Menschenrechtslage vorgelegt. Die insgesamt 14 Berichte thematisieren die zunehmende Gewalt gegen Umwelt- und Menschenrechtsaktivisten, die gesundheitlichen Schäden durch Quecksilbereinsatz – insbesondere bei indigenen Frauen – sowie die Folgen massiver Abholzung und unkontrollierter Waldbrände. Getragen wurde die Initiative von der „Comunidad de Derechos Humanos“, der bolivianischen Gemeinschaft für Menschenrechte.

„Das UN-Verfahren bietet eine wichtige Plattform für die Zivilgesellschaft. Dennoch bleibt sein Einfluss begrenzt, wenn die bolivianische Regierung die alarmierenden Befunde weiterhin aussitzt“, sagt Königshausen. Susana Saveedra von der bolivianischen Menschenrechtsorganisation Fundación Construir aus La Paz, dem Regierungssitz des Landes, fasst die Berichte wie folgt zusammen: „Der bolivianische Staat hat es versäumt, den Empfehlungen der Zivilgesellschaft Folge zu leisten. Stattdessen hat er verfassungswidrige Regelungen zu Gunsten von Bergbau, Wasserkraft, Viehzucht und Monokulturen in indigenen Territorien und Schutzgebieten verabschiedet.“

Die GfbV appelliert an Boliviens Regierung, die Verfassung und internationale Verpflichtungen zu achten und Maßnahmen gegen Umweltzerstörung, Gewalt und Straflosigkeit durchzusetzen. Der Schutz von Menschenrechten und Umwelt dürfe nicht länger ein reines Lippenbekenntnis bleiben. „Deutschland muss in der bilateralen Zusammenarbeit konsequente Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bolivien einfordern“, mahnt Königshausen. „Solange exponierte Gruppen wie Indigene Völker oder Umweltaktivisten allein gelassen werden, bleiben die UPR und ihre Empfehlungen nur Symbolpolitik.“

Sie erreichen Jan Königshausen unter j.koenigshausen@gfbv.de oder 0551/49906-14.

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