Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Aserbaidschan: Prozessbeginn gegen 23 Arzach-Armenier - Menschenrechtler fordern Prozessbeobachtung
Am 17. Januar beginnen in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku die Prozesse gegen 23 Personen, die Aserbaidschan in Folge des Angriffs auf Arzach (Bergkarabach) im September 2023 widerrechtlich festgenommen hatte. Mehrere deutsche Menschenrechtsorganisationen warnen vor einem politisch motivierten Schauprozess und fordern die Beobachtung durch deutsche Botschaftsangehörige.
„Die angeklagten Personen sind Zivilisten, unter ihnen befinden sich acht demokratisch gewählte Führungspersönlichkeiten. Durch ihre Inhaftierung und die Kriminalisierung vor Gericht macht Aserbaidschan die Opfer zu Tätern und verschleiert das eigene Verbrechen gegen Arzach“, kritisiert Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen. Gemeinsam mit dem Zentralrat der Armenier (ZAD), der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und der Arbeitsgruppe Anerkennung, gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA) fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker, dass diese politisch motivierten Prozesse von deutschen Botschaftsangehörigen beobachtet werden.
Im September 2023 griff Aserbaidschan gewaltsam Arzach/Bergkarabach an, 100.000 Armenier wurden vertrieben. Vorausgegangen war eine neunmonatige Hungerblockade der De-Facto Republik Arzach unter Verletzung von Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs. Menschenrechtsorganisationen und der Völkerrechtler Luis Moreno Ocampo bewerten sowohl die Blockade, als auch die Vertreibung als Genozid. Anstatt, dass die Verantwortlichen in Aserbaidschan, allen voran Präsident Ilham Alijew für dieses Verbrechen vor ein internationales Gericht gestellt werden, wird nun in Baku ein Schauprozess gegen Armenier inszeniert, erklären die Sprecher der NGOs. Die Politik nehme Einfluss auf die aserbaidschanische Justiz. Diese sei geprägt von systematischer Korruption und Verstößen gegen international geltende Rechte. Von Richtern werde oft erwartet, dass ihre Urteile die Interessen der Regierung widerspiegeln, dies würden auch Angehörige der politischen Opposition, Journalisten und Aktivisten immer wieder am eigenen Leib erfahren, erklären sie weiter.
Die Bundesregierung habe 2023 Aserbaidschan nicht etwa Einhalt geboten, als die Armenier massenhaft vertrieben wurden, sondern seine Beziehungen zum Diktator Alijew währenddessen und danach gepflegt, als sei nichts geschehen. Nun sei es nur recht und billig, dass zumindest diese Prozesse beobachtet und auf die sofortige Freilassung der Betroffenen gedrängt werde, appellieren die Menschenrechtsorganisationen an das Auswärtige Amt in Berlin.
Sie erreichen Sarah Reinke von der GfbV unter s.reinke@gfbv.de oder 0551/49906-13.
Sie erreichen Dr. Tessa Hofmann von der AGA unter tessa.hofmann@katwastan.de oder 030/ 851 64 09.
Sie erreichen Valerio Krüger von der IGFM unter presse@igfm.de oder 069-420 108-11.
Sie erreichen Jonathan Spangenberg vom ZAD unter vorstand@zentralrat.org.
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