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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Siebter Jahrestag des türkischen Einmarsches in Afrîn (20.1.): Größerer Einsatz für Freilassung aller unrechtmäßig inhaftierten Kurden gefordert

Anlässlich des siebten Jahrestages des völkerrechtswidrigen türkischen Einmarsches in Afrîn am 20. Januar 2018 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die deutsche Bundesregierung auf, sich für ein Ende der türkischen Besatzung der nordsyrischen Kurdenregion und eine Freilassung aller unrechtmäßig inhaftierten Kurden und Angehörigen anderer Volksgruppen einzusetzen.

„Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hat kurz nach dem Sturz der Assad-Diktatur Damaskus besucht und sich vor den Toren des berüchtigten Saidnaya-Gefängnisses unweit von Damaskus fotografieren lassen, in dem viele Syrer durch Folter getötet wurden. Gleichzeitig sind in Gefängnissen in den von der Türkei besetzten Gebieten in Nordsyrien weiterhin unzählige Menschen unrechtmäßig inhaftiert. Diese Menschen hat Frau Baerbock mit keinem Wort erwähnt. Das gilt auch für den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Syrien, Stefan Schneck, der sich derzeit in Damaskus aufhält und in seinen täglichen Stellungnahmen die neuen islamistischen Machthaber in Syrien verharmlost“, berichtete der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido heute in Göttingen.

Am 8. Dezember endete die Assad-Diktatur in Syrien und viele Gefangene, die das Glück hatten, die Folterkeller der Diktatur zu überleben, kamen frei. Hunderte entführte Kurden, darunter auch Frauen, die seit 2018 in Afrîn im berüchtigten Marateh-Gefängnis unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert sind, haben dieses Glück nicht. „Umso empörter sind die Kurden und andere Minderheiten in Syrien über die Politik des Auswärtigen Amtes in Berlin, das zur Lage in Afrîn und den Gräueltaten der türkischen Armee und ihrer islamistischen Söldner schweigt“, sagt der Menschenrechtler. Das Marateh-Gefängnis befindet sich im Dorf Marateh (Maratah) fünf Kilometer westlich der Stadt Afrîn.

Das türkische Militär und seine islamistischen Söldner setzen ihre illegale Besetzung der Region Afrîn auch nach dem Sturz der Assad-Diktatur fort. Die Türkei greift weiterhin täglich Kurden in den noch freien kurdischen Gebieten an, obwohl die UN und die internationale Staatengemeinschaft die Einstellung aller Kampfhandlungen fordern. Im Jahr 2024 beging die türkische Besatzungsmacht in Afrîn weitere Verbrechen. Kurdische Schulen, Kulturinstitute, religiöse Stätten, archäologische Objekte sowie Grabsteine mit kurdischen Inschriften, insbesondere von kurdischen Yeziden, Christen und Aleviten, wurden angegriffen und zerstört. Tausende Obstbäume, insbesondere Olivenbäume, die ein wichtiges Symbol für Afrîn sind, wurden beschlagnahmt und die Ernte geplündert. Außerdem wurden den lokalen Bauern Steuern auferlegt, die teilweise bis zu 50 Prozent der Produktion ausmachten.

Am 20. Januar 2018 hatte die Türkei ihren Angriff auf Afrîn begonnen. Nach 57 Tagen des Abwehrkampfes der kurdischen Verteidiger marschierte die türkische Armee in Afrîn ein. „Die Türkei begeht in Afrîn seitdem einen Ethnozid. Sie versucht gezielt, die kurdische Identität in zu zerstören“, erklärt der Nahostreferent.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
Postfach 2024
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