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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Roma im Kosovo: vertrieben, vergiftet, ignoriert: Vereinte Nationen verweigern Gerechtigkeit

Zum Internationalen Roma-Tag am 8. April 2025 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten auf, endlich Verantwortung für die massiven Menschenrechtsverletzungen an vertriebenen Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern im Kosovo zu übernehmen. Bis heute leiden viele Überlebende unter den Folgen systematischer Vernachlässigung, Armut und gesundheitlicher Schäden infolge von Bleivergiftungen.

Nach dem Kosovo-Krieg 1999 wurden rund 560 Angehörige dieser Minderheiten durch Kosovo-Albaner vertrieben. Unter Verantwortung der UN-Übergangsverwaltung UNMIK wurden sie auf dem stark vergifteten Gelände der ehemaligen Trepča-Bleimine in Nord-Mitrovica untergebracht. Die Lager waren hochgradig mit Blei, Arsen und weiteren Schwermetallen kontaminiert. „Die Gesellschaft für bedrohte Völker ließ in Lagern Bodenproben nehmen. Man fand Blei, Arsen und 37 weitere Schwermetalle. In den Haarproben von 66 Kindern fand ein Umweltmediziner die höchsten jemals in menschlichem Haar ermittelten Schwermetallwerte“, erklärt Jasna Causevic, die damals eine Fact-Finding-Mission geleitet hatte.

Die gesundheitlichen Folgen sind verheerend: Entwicklungsstörungen bei Kindern, Fehlgeburten, Hirn- und Organschäden. Aktuelle Recherchen der GfbV zeigen, dass viele der Betroffenen heute in Süd-Mitrovica leben – krank, verarmt und isoliert. Sie berichten von katastrophalen Lebensbedingungen, verwahrlosten Unterkünften, fehlender medizinischer Versorgung und einem völligen Mangel an Perspektiven.

2016 stellte das Menschenrechtsberatungsgremium der UN (HRAP) fest, dass UNMIK zentrale Rechte der Betroffenen verletzt hatte – darunter die Europäische Menschenrechtskonvention den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und mehrere UN-Konventionen wie die Konvention über die Rechte des Kindes. Auf Forderungen nach Entschuldigung und Entschädigung reagierte die UN nicht. Ein von Generalsekretär António Guterres vorgeschlagener Treuhandfonds blieb wirkungslos. Gezeichnet von Krankheit, Armut und Vernachlässigung blieben die Menschen im Kosovo sich selbst überlassen. „Aber grundsätzlich steht ein Problem der Entrechtung, des Antiziganismus und die Diskriminierung im Vordergrund, was die betroffenen Familien von Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe ausschließt. Die ehrenwerten Institutionen und ihre Gremien, die ihre Arbeit nicht getan haben, befassen sich eher mit Anwälten, die die Verantwortlichen von jeder Verantwortung amnestieren“, erklärte Causevic.

2023 forderte UN-Sonderberichterstatter Fabian Salvioli erneut, die Opfer zu entschädigen. Die GfbV schließt sich dieser Forderung an und verlangt: Entschädigung jetzt, juristische Aufarbeitung des Versagens – und ein Moratorium für neue Bergbauprojekte, solange die Altlasten nicht beseitigt und die Opfer nicht entschädigt sind.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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