Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
VDH: Sieg der Vernunft
Keine Ausweitung der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnenbei Immobilien
Berlin (ots)
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken (VDH), Louis Hagen, begrüßt den Vorstoß der finanzpolitischen Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, nun doch keine generelle Besteuerung von Wertzuwächsen bei fremdgenutzten Immobilien einführen zu wollen, als Sieg der Vernunft*.
Auch wenn sich die Folgen einer grundsätzlichen Besteuerung der Wertzuwächse von Immobilien im Einzelnen schwer quantifizieren ließen, so stehe für Hagen fest, dass der seit Jahren stark rückläufige Mietwohnungsbau völlig zum Erliegen käme, da ein wichtiger Anreiz für künftige Investitionen in den frei finanzierten Mietwohnungsbau entfalle mit allen negativen Konsequenzen für die Bauwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Märkte.
Der Verband weist darauf hin, dass der Mietwohnungsbau in Deutschland überwiegend von privaten Investoren getragen wird. Die niedrige laufende Rendite - die nach Berechnungen des VDH je nach individuellem Steuersatz und Lage des Objektes zwischen 2 % und 4 % liegt - sei nur aufgrund der Hoffnung auf spätere Wertsteigerungen akzeptabel. Seien diese Wertsteigerungen jedoch wie bislang nach einer Haltefrist von zehn Jahren nicht mehr steuerfrei zu vereinnahmen, so würden zwangsläufig die Anforderungen an die laufende Rendite steigen, d.h. es käme zu Mieterhöhungen.
Hagen appelliert an die Politik, die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen gering zu achten. Die vermietete Immobilie habe sich in Deutschland über Jahrzehnte als solides Basisinvestment mit zwar bescheidener aber langfristig sicherer Rendite bewährt. Dieses Vertrauen dürfe auch und gerade vor dem Hintergrund des so wichtigen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge nicht zerstört werden.
* Frau Scheel hatte gestern nach einem Treffen der Fachpolitiker beider Regierungsfraktionen erklärt, die sog. Spekulationsfrist von 10 Jahren innerhalb der Gewinne aus Wertsteigerungen nicht selbstgenutzter Immobilien der Einkommensteuer unterworfen werden, solle beibehalten werden.
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