Forum Moderne Landwirtschaft e.V.
Legehennenhaltung ein Spielball der Emotionen?
Aktuelle Diskussion zur Käfighaltung zeigt politisches Dilemma auf
Bonn (ots)
Die Käfighaltung von Legehennen wird in der gesamten Europäischen Union ab 2012 verboten. In Deutschland soll ein solches Verbot durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 bereits ab dem Jahreswechsel 2006/2007 gelten. Nun aber machen Wissenschaftler, Fachkreise und Politiker - einschließlich des ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsministers Uwe Bartels, SPD, sowie des Tierschutzbeauftragten der SPD, Dr. Wilhelm Priesmeier - gegen diese Vorgabe mobil. Sie offenbaren damit ein Dilemma, in dem Landwirtschaftsministerin Renate Künast steckt: Der Wunsch nach mehr Tierschutz lässt sich offensichtlich nicht mit einem Alleingang durch ein nationales Gesetz umsetzen.
Fakt ist, dass die Boden- und Freilandhaltung den Tieren nach einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover 1) nicht die erhofften Verbesserungen bringt.
Fakt ist, dass die Verbraucher die kostenaufwändigen Investitionen vieler Geflügelhalter in neue Haltungssysteme trotz entsprechend hoher Werbeaufwendungen nicht honorieren. Die "Abstimmung mit den Füßen" beim Einkauf im heimischen Supermarkt verläuft eindeutig zugunsten der zunehmend aus dem Ausland kommenden und günstigeren "Käfigeier".
Fakt ist, dass die im deutschen Tierschutzrecht festgelegten Standards im Ausland z.T. weder gelten noch kontrolliert werden könnten.
Fakt ist ebenso, dass die Politik in der Pflicht steht, Gesetze zu ändern oder anzupassen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufzeigen, dass der eingeschlagene Weg nicht zum Ziel - in diesem Fall zu mehr Tierschutz - führt.
Eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Käfighaltung bis zum 31. Dezember 2009 macht deshalb gerade auch mit Blick auf den Tierschutz Sinn. Allerdings muss diese Frist genutzt werden, um alternative Haltungsverfahren einschließlich der Kleingruppenhaltung in den so genannten "ausgestalteten Käfigen" weiter wissenschaftlich zu untersuchen, Schwachstellen zu identifizieren und abzustellen.
Es lässt sich weder mit den Ansprüchen einer nachhaltigen Entwicklung noch mit der Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Tier vereinbaren, wenn einmal bestehende Rechtsakte aus emotionalen bzw. rein politischen Gründen unverändert belassen werden, auch wenn neue Erkenntnisse Anpassungen erforderlich machen. Verantwortlicher Tierschutz sollte darüber hinaus nicht an der deutschen Grenze aufhören.
1) Im Internet downloadbar unter: http://www.tiho- hannover.de/einricht/bioepi/forschung/forschungsprojekte/ibei_26.htm
Rückfragen bitte an das INSTITUT FÜR LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT Konstantinstraße 90, 53179 Bonn, Tel. (0228) 9 79 93 25, Fax (0228) 9 79 93 40, e-Mail ilu@fnl.de
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