Weser-Kurier: Zum Gesetz gegen Abzocke schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Bremen (ots)
Vom unbescholtenen Bürger zum Rechtsbrecher ist es heutzutage oft nur ein Klick. Wer Songs oder Filme im Internet 'rauf- oder 'runterlädt, der kann sich schnell Ärger einhandeln. Plötzlich liegt eine Abmahnung im Briefkasten, bis zu 2000 Euro kann eine Verletzung des Urheberrechts kosten. Dubiose Rechtsanwälte haben daraus ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Das will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Anti-Abzocke-Gesetz eindämmen. Auch unseriösen Geschäftemachern am Telefon und zwielichtigen Inkassofirmen will sie das Handwerk legen. Ihr Gesetzentwurf greift viele Forderungen von Verbraucherschützern auf - und das ist gut so. Gut ist aber auch, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann seiner Kabinettskollegin in die Parade gefahren ist. Denn das Gesetz schafft teilweise neue Unklarheiten, anstatt endlich für Rechtssicherheit zu sorgen. Beispiel: So ist von einer Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" die Rede, diese Zuordnung ist für die Höhe der zulässigen Abmahngebühr ausschlaggebend. Doch während einige Richter urteilen, dies treffe schon beim Tausch eines Albums zu, bestreiten andere, dass dieser Passus überhaupt auf private Nutzer anwendbar ist. Ein taugliches Gesetz muss klar unterscheiden zwischen dem falschen Klick im Kinderzimmer und Rechtsverletzungen von Geschäftemachern, die selbstverständlich auch im Internet geahndet werden müssen. Doch das Problem im Justizministerium ist hausgemacht. Noch immer steht der lange angekündigte "dritte Korb" der Urheberrechtsreform aus, der den Schutz des geistigen Eigentums an das digitale Zeitalter anpassen soll. Das Fehlen dieser überfälligen Novelle fördert die Rechtsunsicherheit - und damit auch die Abmahn-Abzocke.
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