Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Bremen (ots)
Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes übrig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kündigen. Denn das geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen die Verwaltungsfreiheit, das Antidiskriminierungsgesetz erlaubt den Kirchen die Diskriminierung aufgrund der Kirchenmitgliedschaft. Das kirchliche Arbeitsrecht macht's möglich. Aber ist das kirchliche Arbeitsrecht auch sinnvoll? Ganz eindeutig: Nein. "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig<ET>.<ET>.<ET>.", heißt es im viel zitierten Artikel 140 des Grundgesetzes. Doch der Satz endet mit einer Einschränkung: ".<ET>.<ET>.<ET>innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Warum sollte ausgerechnet das Arbeitsrecht nicht in seiner Gesamtheit bei den Kirchen gelten? Also auch bei Deutschlands zweitgrößtem Arbeitgeber nach dem Staat? Die Kirchen waren zwar so gütig, das Arbeitsrecht grundsätzlich anzuerkennen - nicht aber in entscheidenden Punkten. So gelten bei ihnen keine Tarifverträge, sondern "Arbeitsvertragsrichtlinien". Dadurch verdient etwa eine Altenpflegehelferin bei der Diakonie in 30 Jahren 132<ET>000 Euro weniger als ihre Kollegin in einem öffentlichen Heim, wie die Gewerkschaft Verdi ausgerechnet hat. Streiken dürfen Kirchenmitarbeiter auch nicht, statt Betriebsräten gibt es für sie nur "Mitarbeitervertretungen". Die Kirchen argumentieren, offene Konflikte passten nicht zu ihren Werten - vielmehr wolle man sich gütlich einigen und der Gemeinschaft dienen. Schön und gut, doch viele Vertreter des Geistlichen verhalten sich erstaunlich "weltlich": In Krankenhäusern und Altenheimen gliedern sie ganze Abteilungen aus, etwa Wäschereien, Catering und Labordienste. Und gründen dafür Servicegesellschaften, die ihnen billigere Leiharbeiter schicken. Dass die Kirchen auch anders könnten, zeigen die evangelische Nordkirche und die Hildesheimer Diakonie Himmelsthür: Sie haben Tarifverträge unterzeichnet.
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