Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Bremen (ots)
Schade, dass Bundesrichter Andreas Paulus seine Kollegen nicht überzeugen konnte! Der Karlsruher Jurist wollte nämlich die Vertreter von Bundes- und Landesregierungen ganz aus den Gremien des ZDF verbannen. In seinem Sondervotum weist er darauf hin, dass ja bereits die vermeintlich "staatsfernen" Mitglieder der Gremien "politisch eingenordet" seien. Wohl wahr: Es ist sicher nicht kühn zu behaupten, dass Gewerkschaftsfunktionäre eine grundsätzliche Nähe zur SPD haben, während Kirchenleute überwiegend der Union nahe stehen und Wirtschaftsvertreter politisch im Liberalismus beheimatet sind. Die neue höchstrichterliche Vorgabe, dass jedem staatlichen Mitglied künftig zwei staatsferne gegenüberstehen müssen, reicht eben nicht. Die Staatsvertreter müssten sich ja schon grundsätzlich im Fernsehrat enthalten, wenn sie den Großteil des mächtigen Verwaltungsrates wählen. Denn auch dessen gewählte Mitglieder sind - oh Wunder - bislang ganz überwiegend in Parteien aktiv, zumeist auf höherer Ebene. Das würde sich aber erst ändern, wenn Regierungsvertreter aus den Gremien ausgeschlossen wären. Nur dann wäre sicher, dass über die Vertragsverlängerung für einen bewährten Chefredakteur nicht mehr nach machtpolitischen Kriterien entschieden wird. Erst dann wäre ausgeschlossen, dass ein Horst Seehofer in Personalunion als Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratmitglied dicke Backen macht, weil ein Journalist des Senders es wagt, seine Sozialministerin etwas hartnäckiger zu befragen. Die Karlsruher Richter bemängelten zu Recht das Übergewicht der Staatsvertreter in den Gremien - sie nehmen aber weiter hin, dass das eine Gremium von einem früheren SPD-Regierungschef geleitet wird und das andere von einem früheren CDU-Generalsekretär. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der unabhängig informieren und die Politik auch kontrollieren soll, ist das ganz schön pervers. Der eilige Beifall aus allen Parteien für das gestrige Urteil beweist nur dessen Halbherzigkeit.
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