Weser-Kurier: Kommentar von Swantje Friedrich über Patientenverfügungen
Bremen (ots)
Es hatte lange gedauert, bis sich die Bundestagsabgeordneten vor fünf Jahren zu einem längst überfälligen Beschluss durchringen konnten. Seit das Patientenverfügungsgesetz 2009 in Kraft trat, gilt das Recht auf Selbstbestimmung auch für kranke Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen persönlich zu äußern. Zumindest sollte es so sein - in der Praxis jedoch setzen sich Mediziner über die schriftlich verfassten Willensbekundungen noch immer viel zu häufig hinweg. Doch wer ihnen allein die Schuld zuordnen will, macht es sich zu einfach. Schwammig formulierte, unbedarft niedergeschriebene Patientenverfügungen führen im einzelnen Behandlungsfall häufig zu Verunsicherungen. Dass sich Ärzte im Zweifel lieber für die Erhaltung des Lebens entscheiden, kann man ihnen kaum verübeln. Um ein Dokument aufzusetzen, das im wahrsten Sinne des Wortes über das Leben entscheidet, braucht es ausführliche Informationen. Es war ein Fehler, dass es der Gesetzgeber versäumt hat, eine Beratungspflicht einzuführen. Dieser Fehler, so müssen es selbst entschiedene Patientenschützer eingestehen, lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres korrigieren. Eine entsprechende Gesetzesänderung in absehbarer Zeit ist eher unrealistisch. Die Verunsicherung wird verstärkt durch das unüberschaubare Angebot an Vordrucken im Netz, die jedermann zu Hause herunterladen und ausfüllen kann. Auch haben viele Notare mittlerweile einen lukrativen Geschäftszweig für sich entdeckt. Als medizinische Laien propagieren sie die notarielle Beglaubigung der Dokumente, die vollkommen überflüssig ist und der inhaltlichen Präzision nichts nützt. Statt das Geld dafür auf den Tisch zu legen, sollten Betroffene lieber gut recherchieren und ihre Patientenverfügung von jemandem überprüfen lassen, der sich wirklich auskennt: Fragen Sie ganz einfach Ihren Arzt. Wer Selbstbestimmung bis ans Lebensende will, muss selbstverantwortlich dafür sorgen, dass er seinen Willen klar und deutlich kundtut.
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