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Rheinische Post: Innen- und Justizministerium empfehlen: Unterhaltsrecht sollte überarbeitet werden

Düsseldorf (ots)

Die geplante Reform des Unterhaltsrechts muss
voraussichtlich noch auf der Zielgeraden geändert werden. Nach 
Informationen der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) geht dies aus 
gutachterlichen Stellungnahmen sowohl des Bundesjustiz- als auch des 
Bundesinnenministeriums hervor. Sie empfehlen, beim 
Betreuungsunterhalt auf jegliche Vorrangstellung von geschiedenen 
gegenüber nichtverheirateten Elternteilen zu verzichten. Der 
Gesetzentwurf von Union und SPD sah vor, dass bei der Reihenfolge der
Befriedigung von Unterhaltsansprüchen geschiedene vor ledigen 
Partnern berücksichtigt werden sollten, wenn beide Kinder betreuen. 
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass bei der 
Dauer der Ansprüche (Erwerbsobliegenheit) eine Ungleichbehandlung mit
Blick auf die Kinder verfassungswidrig sei. Die Gutachten der 
Ministerien kommen übereinstimmend zu der Auffassung, dass sich aus 
der Philosophie des Beschlusses die Forderung nach einer 
vollständigen Gleichbehandlung, auch bei der Frage der Rangfolge, 
herleiten lässt.

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