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Rheinische Post: Schäden des Bahn-Streiks

Düsseldorf (ots)

Von Martin Kessler
Es ist das gute Recht von Arbeitnehmern, für höhere Löhne zu 
streiken. Doch der Arbeitskampf kann immer nur das letzte Mittel in 
einem Tarifkonflikt sein. Und er muss verhältnismäßig sein. Der 
volkswirtschaftliche Schaden darf den möglichen Gewinn für eine 
Gruppe nicht drastisch übersteigen. Genau das ist aber zu befürchten,
wenn die Lokführer den Fern- und Güterverkehr bestreiken. Zwar haben 
die meisten Unternehmen Vorsorge getroffen, wenn die Güterzüge 
demnächst ausfallen. Aber bei mehreren Streiktagen ist der Verlust 
schon nicht mehr so leicht zu verkraften. Die Wirtschaft ist auf den 
reibungslosen Transport ihrer Produkte angewiesen. Sonst drohen 
Rückstaus und Mangel. Die Streiks mögen die Konzernführung der Bahn 
schließlich in die Knie zwingen. Doch am Ende würden sich die 
Lokführer selbst schädigen. Sie gefährden ihre Jobs. Denn nach dem 
Streik werden sich noch mehr Unternehmen von der Bahn abwenden und 
ihren Gütertransport auf die Straße oder die Binnenschifffahrt 
umlenken. Das Gericht in Chemnitz hat den Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit nicht beachtet und der Ausweitung der Streiks 
Vorschub geleistet. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss das 
korrigieren.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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