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Rheinische Post: Steinbrück will Steuersünder länger bestrafen dürfen
Verjährungsfrist verdoppelt

Düsseldorf (ots)

Das Bundesfinanzministerium will die
Verjährungsfristen für Steuerstraftaten verdoppeln. Das geht aus 
einem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor, aus dem die 
"Rheinische Post" (Mittwochausgabe) zitiert. Demnach soll eine 
strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten bis zu zehn Jahre 
möglich sein. Bisher liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren und 
wird nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert. Auch für 
Anleger von so genannten REITs, ausländische, börsennotierte 
Immobilienaktiengesellschaften, gibt es Änderungen. Wie aus dem 
Entwurf hervorgeht, will das Finanzministerium ab 2009 die  
Steuerlast der Anleger mit der Anrechnungsmethode errechnen. Bisher 
galt die Freistellungsmethode. Mit der Anrechnungsmethode wird die 
vom Ausland erhobene Steuer wie eine Vorauszahlung auf die 
Steuerzahlung in Deutschland angerechnet. Im bisher geltenden Recht 
entgingen dem Fiskus Millionenbeträge.
Weitere Änderungen sehen eine höhere steuerliche Förderung der 
Gesundheitsvorsorge sowie eine Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit 
von Schulgeld vor.
Anfang Juni soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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