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Rheinische Post: Kommentar: Klarheit bei Steuern

Düsseldorf (ots)

Für Kunden von Lebensversicherungen gilt ein
Leitsatz: Wer nicht in Not ist, sollte nicht kündigen. Denn je früher
man sich aus der Police verabschieden will, umso mehr fressen die 
Kosten die Erträge aus dem Vertrag auf. Dass Versicherer den Aufwand 
für Provisionen und Verwaltung jetzt bei Neuverträgen nicht mehr auf 
einen Schlag ansetzen dürfen, sondern ihn auf mehrere Jahre verteilen
müssen, mildert das Problem, beseitigt es aber nicht vollständig. Der
Verlust wird nur deutlich kleiner.
Unabhängig von solch ehernen Prinzipien ist das Finanzministerium 
gehalten, Klarheit bei seinen Beamten zu schaffen. Denn so lange das 
eine Finanzamt Verluste nach der Kündigung anerkennt und ein anderes 
nicht, kann von einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen keine 
Rede sein. Das aber muss oberstes Prinzip werden, weil sonst Klagen 
drohen  egal, ob es um große Summen geht oder nicht.
Ohnehin könnte das Ganze ein Fall für Finanzgerichte werden. Denn der
deutsche Fiskus muss sich fragen lassen, ob es steuerpolitisch in 
Ordnung ist, dass man Zinserträge aus vorzeitig gekündigten 
Lebensversicherungen besteuert, aber dem Steuerzahler nichts 
zurückgeben will, wenn er im gleichen Fall Geld verliert.

Pressekontakt:

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Telefon: (0211) 505-2303

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