Rheinische Post: Kommentar: Klarheit bei Steuern
Düsseldorf (ots)
Für Kunden von Lebensversicherungen gilt ein Leitsatz: Wer nicht in Not ist, sollte nicht kündigen. Denn je früher man sich aus der Police verabschieden will, umso mehr fressen die Kosten die Erträge aus dem Vertrag auf. Dass Versicherer den Aufwand für Provisionen und Verwaltung jetzt bei Neuverträgen nicht mehr auf einen Schlag ansetzen dürfen, sondern ihn auf mehrere Jahre verteilen müssen, mildert das Problem, beseitigt es aber nicht vollständig. Der Verlust wird nur deutlich kleiner. Unabhängig von solch ehernen Prinzipien ist das Finanzministerium gehalten, Klarheit bei seinen Beamten zu schaffen. Denn so lange das eine Finanzamt Verluste nach der Kündigung anerkennt und ein anderes nicht, kann von einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen keine Rede sein. Das aber muss oberstes Prinzip werden, weil sonst Klagen drohen egal, ob es um große Summen geht oder nicht. Ohnehin könnte das Ganze ein Fall für Finanzgerichte werden. Denn der deutsche Fiskus muss sich fragen lassen, ob es steuerpolitisch in Ordnung ist, dass man Zinserträge aus vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen besteuert, aber dem Steuerzahler nichts zurückgeben will, wenn er im gleichen Fall Geld verliert.
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