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Rheinische Post: Kippt die Wahl? Kommentar Von Detlev Hüwel

Düsseldorf (ots)

Die Verfechter der vorgezogenen Kommunalwahl
haben vor dem NRW-Verfassungsgericht eine Bauchlandung erlitten. 
Dabei hatte der Richter gleich zu Beginn das Problem glasklar 
formuliert: Gibt es eine Höchstgrenze für die Übergangszeit von altem
und neuem Stadtrat? Auf diese Frage war das "Land" offenbar nicht 
präzise präpariert. Geradezu hilflos wirkte der Einwand, der 
Wartestand der neugewählten Mandatsträger von viereinhalb Monaten 
werde ein Art einmaliger Ausrutscher sein. Anstatt im weiteren 
Verlauf ihre Argumente, die für die Zusammenlegung von Kommunal-und 
Europawahl sprechen (und dafür gibt es etliche), sauber aufzulisten, 
verhedderten sich die Anwälte von Landesregierung und Landtag in 
weitschweifigen Grundsatzbetrachtungen. Die Klägerseite kaprizierte 
sich dagegen auf den nachvollziehbaren Hinweis, dass der Wille des 
Volkes, der in der Wahlententscheidung zum Ausdruck komme, möglichst 
rasch umgesetzt werden müsse. Man hatte den Eindruck, dass dies auch 
der Ansicht des höchsten Gerichts entsprach. Sicher: Das Urteil steht
noch aus. Nach der gestrigen Verhandlung wäre es aber eine faustdicke
Überraschung, wenn die Klage von Rot-Grün verworfen würde.

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Telefon: (0211) 505-2303

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