Rheinische Post: Kita-Schadenfreude
Düsseldorf (ots)
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das ist ein weithin anerkannter Grundsatz, der jedoch bei der Finanzierung des Ausbaus der Kindergartenbetreuung in NRW bislang nicht galt. Hier hatte das Land den Kommunen den Löwenanteil an den Kosten der Plätze für die unter Dreijährigen aufgebürdet. Nun gab das NRW-Verfassungsgericht einer Klage von 17 kreisfreien Städten gegen das Kita-Gesetz der (derweil abgelösten) schwarz-gelben Regierung statt. Die Kritiker der bisherigen Regelung reiben sich schadenfroh die Hände. Das Urteil setze die Serie der juristischen Niederlagen von Schwarz-Gelb fort, heißt es bei der rot-grünen Nachfolge-Regierung. Der Verfassungsbruch sei ein weiterer Beleg für die "miserable Abschlussbilanz" von Ex-Familienminister Armin Laschet (CDU). Der Versuch, parteipolitisches Kapital aus Urteilen zu ziehen, ist ein gängiger Reflex im politischen Alltagsgeschäft. Der ehemalige Abteilungsleiter für "Kinder und Jugend" im Laschet-Ministerium, der das beanstandete Gesetz maßgeblich erarbeitet hat, gehört jetzt auch der rot-grünen Landesregierung an. Er wurde sogar zum Staatssekretär in der Kraft-Regierung befördert. In diesem Fall erweist sich die Suche nach den Urhebern also als Bumerang.
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