Rheinische Post: Väterrechte
Düsseldorf (ots)
Im Schatten der Euro-Krise hat die schwarz-gelbe Bundesregierung ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Die Besserstellung der nicht verheirateten Väter im Streit um das Sorgerecht für die Kinder ist überfällig. In kaum einem anderen europäischen Land ist die Regelung so diskriminierend wie hierzulande. Für den Mann ohne Trauschein, aber mit dem Willen zur Fürsorge für das gemeinsame Kind ist die Sache bisher so: Wenn die Mutter nicht will, kann sich der Vater das Sorgerecht und damit die Mitwirkung an wegweisenden Zukunftsentscheidungen für das Kind abschminken - das alleinige Sorgerecht blieb im Trennungsfall meist bei der Mutter. Nun soll bei nicht verheirateten Eltern zunächst das gemeinsame Sorgerecht gelten. Nur wenn zwingende Gründe dagegen sprechen, bleibt das Kind in der alleinigen Obhut der Mutter. Sicher: Der Staat kann die für alle Beteiligten meist schmerzliche Trennung der Eltern nicht auf dem Rechtswege kitten. Dennoch kann die Beweislastumkehr positive Folgen haben. Sie zwingt die Eltern bei zentralen Fragen zur Zukunft des Kindes zu gemeinsamen Entscheidungen. Das ist gut so. Im Zweifel ist es für das Wohl des Kindes besser, wenn Vater und Mutter beide "die Sorge" übernehmen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell