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Rheinische Post: Schleckers Fall

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Georg Winters:

Auch für Anton Schlecker gelten selbstverständlich die Gesetze des Rechtsstaates: Solange ihm keine Straftat nachgewiesen wurde, ist Schlecker unschuldig. Doch allein die Formulierung "begründeter Anfangsverdacht", der Einsatz von etwa 160 Fahndern und die großflächige Razzia sind ein Indiz dafür, dass die Staatsanwaltschaft mehr in der Hand hat als ein paar lose Vermutungen. Für Anton Schlecker und seine Familie wird es eng. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hätte der Patriarch von einst auch bei denen die letzten Sympathien verspielt, die in ihm immer noch mehr den unbelehrbaren Sturkopf sahen, der über Jahrzehnte an seine verstaubten Ideen von Unternehmensführung glaubte, als den skrupellosen Eigentümer, der die eigenen Interessen stets über die seiner Mitarbeiter stellte - jener Leute, die ihm durch ihren Einsatz erst seinen gewaltigen Reichtum ermöglichten. Für die Ex-Belegschaft wären mögliche Beweise für Schleckers Schuld und eine Verurteilung ihres möglichen Arbeitgebers allerdings nur ein schwacher Trost. Niemand bekommt seinen Job zurück, und auch die Gläubiger dürften kaum zusätzlich Geld bekommen. Es kann nur um juristische, nicht um ökonomische Gerechtigkeit gehen.

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